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Naturschutz Mehr Freiheiten für Eigentümer am „Grünen Band“ geplant

Landwirtschaft und Waldnutzung statt Naturschutz? Hessens Regierung will am „Grünen Band“ neue Freiheiten schaffen. Was am hessisch-thüringischen Grenzstreifen anders werden soll.

Von dpa Aktualisiert: 03.02.2026, 20:37
Das „Grüne Band“ wurde 2023 als Naturmonument ausgewiesen. (Archivbild)
Das „Grüne Band“ wurde 2023 als Naturmonument ausgewiesen. (Archivbild) Jens Büttner/dpa

Wiesbaden - Hessen will den Naturschutz am „Grünen Band“ entlang der früheren innerdeutschen Grenze lockern. „Die Landesregierung setzt auf Kooperation und Freiwilligkeit statt Vorgaben und Ordnungspolitik“, erklärte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) im Landtag zur Vorstellung eines Gesetzes zu Vorgaben für den hessisch-thüringischen Grenzstreifen. Privates Eigentum solle keinen unnötigen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, sagte Jung. Erinnerungskultur und Naturschutz funktioniere nur dann, wenn die Menschen vor Ort mitgenommen würden.

Künftig soll es zwei Zonen am „Grünen Band“ geben

„Diese Flächen wurden selbst während der Deutschen Teilung land- und forstwirtschaftlich genutzt – es ist nicht erklärbar, dass die Eigentümer nach Überwindung der Teilung hier Einschränkungen ihres Eigentums hinnehmen sollen“, erläuterte der Minister. Künftig werde das „Grüne Band“ in Hessen aus zwei Teilen bestehen: dem Nationalen Naturmonument mit Schutz- und Entwicklungszone und einer angrenzenden Förderzone. „Damit wird ermöglicht, dass Landnutzern vor Ort keine ordnungsrechtlichen Bewirtschaftungsauflagen durch die Hintertür drohen“, erläuterte Jung.

Im Januar 2023 war das „Grüne Band“ unter der damaligen grünen Leitung des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums als Nationales Naturmonument ausgewiesen und unter besonderen Schutz gestellt worden. In Hessen erstreckt sich das Gebiet mit zahlreichen Biotopen entlang der Landesgrenze zu Thüringen auf 260 Kilometern. In Thüringen ist das „Grüne Band“ seit 2018, in Sachsen-Anhalt seit 2019 Nationales Naturmonument. Vielerorts sind der Kolonnenweg sowie die Wachtürme der DDR-Grenzposten noch erhalten. 

Die Grünen-Abgeordnete Vanessa Gronemann kritisierte, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung bleibe von dem zusammenhängenden Schutzraum nur noch ein Flickenteppich aus rund der Hälfte der ursprünglichen Fläche. „Das Ziel, ein durchgehendes Biotopverbundsystem für gefährdete Arten wie beispielsweise die Wildkatze zu schaffen, wird damit aufgegeben.“ Eine Schutzzone, die bewirtschaftet werden dürfe, verdiene ihren Namen nicht.