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Sterbehilfe Lüneburger kämpft für selbstbestimmtes Sterben

Immer wieder wird in Deutschland über Regeln für Sterbehilfe diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Jahren ein Urteil gefällt. Mehr brauche es nicht, sagt Hans-Jürgen Brennecke.

Von dpa 10.07.2025, 05:00
Immer wieder wird in Deutschland über Regeln für Sterbehilfe diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren ein Urteil gefällt. Mehr brauche es nicht, sagt Hans-Jürgen Brennecke.
Immer wieder wird in Deutschland über Regeln für Sterbehilfe diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren ein Urteil gefällt. Mehr brauche es nicht, sagt Hans-Jürgen Brennecke. Philipp Schulze/dpa

Lüneburg - Das sensible Thema Sterbehilfe wird oft kontrovers diskutiert und ist von Missverständnissen begleitet. „Es spricht sich langsam herum, dass es eine Möglichkeit gibt, wenn man einfach die Nase voll hat, lebenssatt ist“, sagt Hans-Jürgen Brennecke. Der Lüneburger gehörte zu den Klägern, die 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) für die derzeitige Regelung zum begleiteten Suizid stritten. 

Keiner müsse mehr in die Schweiz fahren, betont der 80-Jährige, der zwar fit wirkt, aber neben einer Krebserkrankung auch andere schwere Gesundheitsprobleme bewältigt hat. Er möchte vorbereitet sein, wenn er an einen Punkt kommt, an dem er nicht mehr leben möchte. 

Aktive Sterbehilfe bleibt verboten

Auch Ärzte dürften helfen, niemand müsse ins Ausland reisen, so Brennecke. Etwas kompliziert sei es trotzdem. Nein, Mediziner dürfen ein Medikament nicht verabreichen, nur den Patienten begleiten, damit er den letzten Schritt selbst machen kann. Erlaubt ist immer der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht.

Brennecke ist vor Jahren in die DGHS eingetreten. Der Mitgliederzuwachs ist nach Angaben der Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren sehr stark angewachsen. „Pro Monat wachsen wir im Schnitt um 1500 Neu-Mitglieder, zurzeit verzeichnen wir 45.000 Mitglieder“, schreibt eine DGHS-Sprecherin. Brennecke erklärt es damit, dass sich nach dem Urteil vor fünf Jahren nun allmählich der Stau der Anfragen auflöse und mehr Menschen von der Möglichkeit erfahren. 

Im vergangenen Jahr wurden von der DGHS 625 Fälle vermittelt, bei Dignitas Deutschland hat es 183 und beim Verein Sterbehilfe 171 begleitete Sterbehilfen gegeben, wie es weiter hieß. „Bei etwa einer Million Sterbefällen allgemein in Deutschland pro Jahr ist die Rate derer, die durch Suizidhilfe verstirbt, zurzeit gering, etwa 0,1 Prozent“, so die DGHS. Das Durchschnittsalter liege bei 79 Jahren. Wegen der demografischen Entwicklung könnten die Zahlen noch steigen.