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Wohnen Linke will Sozialquote auch für private Vermieter

Kommunale Wohnungsgesellschaften in Berlin sind verpflichtet, einen Teil ihres Bestandes an Menschen mit wenig Geld zu vermieten. Aus Sicht der Linken reicht das nicht aus.

Von dpa 30.08.2025, 06:00
Die Berliner Linken-Fraktionschefs Anne Helm und Tobias Schulze wollen mehr günstige Mietwohnungen.
Die Berliner Linken-Fraktionschefs Anne Helm und Tobias Schulze wollen mehr günstige Mietwohnungen. Soeren Stache/dpa

Berlin - Die Berliner Linke will alle größeren Vermieter verpflichten, bis zu 35 Prozent ihrer jährlich frei werdenden Wohnungen zu bezahlbaren Mieten an Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen zu vergeben. Einen entsprechenden Entwurf für ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ werde die Fraktion in wenigen Tagen vorstellen, sagten die Fraktionsvorsitzenden Anne Helm und Tobias Schulze der Deutschen Presse-Agentur. 

Demnach soll die Regelung für Privatleute oder Firmen gelten, die 50 oder mehr Wohnungen vermieten. Außerdem sollen Kündigungen etwa aufgrund von Eigenbedarf oder Räumungen in die Obdachlosigkeit deutlich erschwert werden. Und: „Es geht darum, die Regelungen gegen Zweckentfremdung, Abriss und Leerstand auch noch mal zu verschärfen“, sagte Schulze. 

Für kommunale Wohnungsgesellschaften gilt schon heute eine Sozialquote. Etwa zwei Drittel ihrer Wohnungen gehen an Menschen mit weniger Geld und Wohnberechtigungsschein (WBS). 

Wohnungen für Menschen statt für Kapitalinteressen

„Wir brauchen insgesamt ein Umdenken, dass Wohnungen soziale Infrastruktur sind und nicht vor allem ein Investment für Kapital“, sagte Schulze. „Und dem muss sich alles, auch die Gesetzgebung unterordnen. Die Stadt gehört denen, die in ihr wohnen.“ 

Seine Fraktion plant im Zuge des Gesetzes auch ein Mieten- und Wohnungskataster für Transparenz im Wohnungsmarkt. Ein Landesamt für Wohnungswesen soll darauf achten, dass Vermieter soziale Vorgaben einhalten.

Preisgebundener Wohnraum nimmt ab 

In Berlin sinkt die Zahl der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen stetig. Nach Angaben der Linken gibt es aktuell noch um die 85.000 dieser Sozialwohnungen. Bis Ende 2030 endet für etwa die Hälfte die Sozialbindung. Auf der anderen Seite haben etwa 1,16 Millionen Haushalte Anspruch auf eine solche Wohnung. Rund 60 Prozent der Berliner Haushalte können einen dazu nötigen WBS beantragen.

Diese große Lücke kann nach Einschätzung Helms nicht allein mit Wohnungsneubau geschlossen werden. Der Druck auf dem Mietenmarkt werde weiter steigen. „Deswegen müssen wir dringend auch die Bestände betrachten, denn aktuell werden jährlich mehr Sozialwohnungen vernichtet als neu hinzukommen“, sagte Helm. „Deshalb braucht es auch eine Verpflichtung, bei Wiedervermietungen sozialen Wohnraum anzubieten.“

Juristisches Neuland 

Schulze räumte mit Blick auf die Gesetzespläne seiner Fraktion ein: „Da wird rechtliches Neuland betreten. Das ist ja in dieser Form bisher noch nicht gemacht worden.“ Gleichwohl werde der Gesetzentwurf rechtssicher sein. 

Schulze und Helm verweisen darauf, das seit der Föderalismusreform 2006 den Ländern die Kompetenz bei der Wohnraumbewirtschaftung obliegt und sie hier Vorgaben machen könnten. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht 2021 bestätigt. 

Dieses lehnte damals zwar den Berliner Mietendeckel mit der Begründung ab, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietpreisrecht habe, sondern der Bund. „Umgekehrt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bewirtschaftung des Wohnungsmarktes und die Regulierung sehr wohl auf der Ebene des Landes liegt“, sagte Helm. „Das haben wir rechtlich prüfen lassen.“