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Landtagswahlen Landeswahlleiter: Parteien müssen Kandidatenlisten vorlegen

Die organisatorische Vorbereitung für die Landtagswahl läuft. Für die Parteien, die antreten wollen, läuft eine wichtige Frist ab.

Von dpa 24.06.2024, 16:00
Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt.
Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt. Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Erfurt - Für die Parteien läuft mit Blick auf die Landtagswahl eine wichtige Frist ab. Sie müssen bis diesen Donnerstag ihre Kandidatenlisten einreichen, teilte der Landeswahlleiter am Montag in Erfurt mit. Es gehe um die Wahlvorschläge in den Wahlkreisen sowie die sogenannte Landesliste, die vom Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin der jeweiligen Partei angeführt wird. Dabei haben die Parteien eine Reihe von Formalien einzuhalten, beispielsweise sind Zustimmungserklärungen der Bewerber vorzulegen.

Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen zudem Unterstützungsunterschriften vorweisen. 250 Unterschriften seien es bei Wahlkreisvorschlägen und 1000 für Landeslisten.

Die Entscheidung, welche Landeslisten letztendlich für die Landtagswahl am 1. September 2024 zugelassen werden, trifft der Landeswahlausschuss Anfang Juli. Die Sitzung am 5. Juli im Landtag sei öffentlich.

Laut Landeswahlleiter können für die Landtagswahl in zweieinhalb Monaten 21 Parteien Wahlvorschläge einreichen. Das hat der Wahlausschuss bereits festgestellt. Unter den zugelassenen Parteien sind neben den im Landtag vertretenen auch Neulinge wie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Tierschutzpartei oder die von Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen gegründete Werteunion.