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Kriminalität Kriminalität: Verteidiger im Kannibalen-Prozess legen Revision ein

19.05.2006, 12:32
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes betritt am Dienstag (09.05.2006) den Verhandlungsraum des Landgerichts in Frankfurt am Main mit gesenktem Kopf. (Foto: dpa)
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes betritt am Dienstag (09.05.2006) den Verhandlungsraum des Landgerichts in Frankfurt am Main mit gesenktem Kopf. (Foto: dpa) dpa

Frankfurt/Main/dpa. - Die Anwälte von Armin Meiwes legten amvergangenen Dienstag fristgerecht Revision gegen die Entscheidung desLandgerichts Frankfurt ein. Dies bestätigte der Verteidiger HaraldErmel am Freitag.

Der 44-jährige Meiwes war in der vergangenen Woche wegenLustmordes verurteilt worden, weil er im März 2001 einen Ingenieuraus Berlin entmannte, tötete und schließlich Teile von ihm aufaß. Einerstes Urteil des Landgerichts Kassel, das den Mann aus demosthessischen Rotenburg wegen Totschlags mit achteinhalb Jahren Haftbestraft hatte, war vom BGH aufgehoben worden.

«Wir wollen, dass in diesem einzigartigen Fall durch Ausschöpfungdes Rechtswegs endgültig Klarheit geschaffen wird», sagte Ermel. DieVerteidigung bewertet die Tat als «Tötung auf Verlangen». Ermelschloss auch eine Verfassungsbeschwerde nicht aus, falls die Revisionnicht erfolgreich sein sollte.