Karlsruhe Karlsruhe: Staatsanwalt fordert 21 Monate Haft für Autobahnraser

Karlsruhe/dpa. - Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 14. Juli 2003 mitTempo 220 bis 250 auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe einen deutlichlangsamer fahrenden Kleinwagen von der Überholspur gedrängt zu haben.Vor Schreck habe die 21-jährige Fahrerin die Kontrolle über ihrenWagen verloren und sei gegen zwei Bäume gerast. Sie und ihrezweijährige Tochter waren sofort tot.
Der Angeklagte habe sich damit der fahrlässigen Tötung in zweiFällen sowie und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrsschuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Marx. EineUnfallflucht sei dem 34-Jährigen aber nicht nachzuweisen. Dem Mannsoll auch für ein Jahr der Führerschein entzogen werden.
Der 34-Jährige sei zum Teil zwar schon durch den großenMedienrummel gestraft, den der Fall hervorrief. Gegen ihn sprecheaber, dass er nicht zu seiner Verantwortung stehe, sondern die Tatleugne, sagte Marx. Daher müsse ihm durch den Vollzug einerHaftstrafe «deutlich gemacht werden, dass er für die Tat sühnenmuss», zumal er schon einmal ein Jahr zuvor wegen Raserei einenBußgeldbescheid erhalten habe. Auch die Vertreter der Nebenklageforderten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Nach Ansicht des Verteidigers Ulrich Schweizer kommt als Tätereher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage. Der 40-Jährige war anjenem Tag ebenfalls über die A 5 zur Teststrecke nach Papenburggefahren und gehörte für die Polizei eine Zeit lang zum Kreis derTatverdächtigen. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe denAutobahnabschnitt bereits eine halbe Stunde vor dem Unfall passiert.
«Wir haben wenige, aber ausreichende Beweise», sagte derOberstaatsanwalt. Er verwies vor allem auf die Aussagen von dreiAutofahrern, die den Unfall von hinten beobachtet hatten. Einer vonihnen, Betreiber eines Limousinenservice, war nach eigenen Angabenselber mit Tempo 220 unterwegs und wurde kurz vor dem Unfall von demRaser «flott und zügig überholt». Die Zeugen hätten übereinstimmendausgesagt, dass der Mercedes ganz dicht auf den KIA aufgefahren seiund der Kleinwagen daraufhin abrupt die Spur gewechselt habe, sagteMarx. Ihre Beschreibung des dunklen Fahrzeugtyps mit BöblingerKennzeichen passe genau zu dem Mercedes CL 600 Coupé des Angeklagten.
Der Verteidiger zog die Weg-Zeit-Berechnung der Anklage in Frage.Der Fahrer habe damals um 5.30 Uhr das Werksgelände in Sindelfingenverlassen. Um 28 Minuten später an der Unfallstelle sein zu können,hätte er auf der Autobahn ein Durchschnittstempo von 188Stundenkilometern erreichen müssen. «Das ist total ausgeschlossen»,sagte Schweizer. Sein Mandant habe die Stelle erst neun Minuten nachdem Unfall passiert.
Der Anwalt kritisierte auch die aufwendige Rasterfahndung derPolizei, die mehr als 500 Fahrzeuge der Marke Mercedes überprüfthatte. Zahlreiche Wagen, die ebenfalls in Frage gekommen wären, seiengar nicht überprüft worden. Ob das von den Zeugen beschriebeneRaserfahrzeug ein Mercedes CL 600 Coupé war oder eine Limousine, seiunklar. Aus mehreren 100 Metern Entfernung lasse sich keinFahrzeugtyp zweifelsfrei erkennen.
Die Mutter der getöteten 21-Jährigen verfolgte das Plädoyer derStaatsanwaltschaft unter Tränen. Ihr Anwalt, Nebenkläger HansRibstein, sagte zu dem 34-Jährigen: «Egal, wo man hingreift, keinDetail kommt heraus, das für Sie spricht.» Der Angeklagte habe dieTat verdrängt und verhindere damit einen Täter-Opfer-Ausgleich. «Esist ganz wichtig, dass diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetztwird», sagte Ribstein.
