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Gerichtshof für Menschenrechte Gerichtshof für Menschenrechte: Todkrankes Baby muss weiter am Leben gehalten werden

14.06.2017, 11:00
Symbolfoto
Symbolfoto dpa

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Großbritannien aufgefordert, die lebenserhaltenden Maßnahmen für ein unheilbar krankes Baby noch bis mindestens kommenden Montag fortzusetzen. Damit solle den Eltern des acht Monate alten Jungen Charlie Gard die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beschwerde zu untermauern, erklärte das Straßburger Gericht am Dienstag. Die Eltern wehren sich gegen die Anweisung eines Londoner Gerichts, die Apparate abzuschalten und den kleinen Jungen „in Würde“ sterben zu lassen.

Ärzte halten Heilung für ausgeschlossen

Das Baby leidet an einer seltenen genetischen Krankheit, sein Gehirn ist stark geschädigt. Die behandelnden Ärzte am Londoner Krankenhaus Great Ormond Street hatten die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte beantragt. Die Ärzte und die vom Gericht befragten Experten halten eine Heilung für ausgeschlossen. Die Eltern wehren sich jedoch dagegen, ihr Kind sterben zu lassen, und riefen deshalb das Menschenrechts-Gericht an. Sie wollen Charlie mit einer Versuchsmethode in den USA behandeln lassen und sammelten dafür im Internet bereits umgerechnet 1,4 Millionen Euro an Spenden. 

Der Straßburger Gerichtshof wies Großbritannien nun an, das Baby bis mindestens „Montag um Mitternacht“ am Leben zu erhalten. Die Ärzte sollen dafür sorgen, dass der kleine Junge möglichst wenig leidet und seine Würde gewahrt bleibt. Die Richter hatten bereits am Freitag eine Fristverlängerung bis Dienstag dieser Woche angeordnet. (afp)