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Streit um Erweiterungspläne Gericht stoppt vorerst Bebauungsplan für Red Bull-Dosenwerk

Umweltschützer gehen gegen die geplante Dosen-Fabrik von Red Bull in Brandenburg vor. Das Gericht stoppte einen Bebauungsplan für ein Industrieareal. Damit dürfen vorerst keine Bäume gefällt werden.

Von dpa 20.02.2026, 13:20
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte den Bebauungsplan in Baruth/Mark zur Erweiterung eines Industriegeländes für „nicht vollziehbar“. Betroffen ist der geplante Bau eines Dosen-Werks für Red Bull. (Archivbild)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte den Bebauungsplan in Baruth/Mark zur Erweiterung eines Industriegeländes für „nicht vollziehbar“. Betroffen ist der geplante Bau eines Dosen-Werks für Red Bull. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

Baruth/Mark/Berlin - Der geplante Bau einer Getränkedosen-Fabrik für Red Bull in Baruth/Mark ist aufgrund einer Gerichtsentscheidung vorerst ausgebremst. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erklärte einen Bebauungsplan der Stadt zur Erweiterung eines Industriegeländes für vorübergehend „nicht vollziehbar“. 

Auf dem Areal wollen die Getränkehersteller Rauch und Red Bull ihren Standort rund 50 Kilometer südlich von Berlin vergrößern und für eine neue Dosen-Fabrik ein insgesamt rund 17 Hektar großes Waldgebiet roden. Das Wirtschaftsministerium befürwortet die Investition. 

Grüne Liga geht gegen Bebauungsplan vor

Das Umwelt-Netzwerk Grüne Liga sieht dagegen Umweltschutzbedenken und ging juristisch gegen den Bebauungsplan vor. Da ein vorzeitiger Baubeginn beantragt worden sei und die Rodung eines Teils des Waldes bevorstehe, sollte eine Eilentscheidung herbeigeführt werden, wie das OVG mitteilte, das am Donnerstag seine Entscheidung traf (Az.: OVG 2 S 7/26). 

Damit hatte der Antragsteller Erfolg. Laut Gericht enthält der Bebauungsplan für das Industriegebiet einen Fehler und ist unwirksam. Grund sind die überall im Plangebiet geltenden Lärmbeschränkungen, nicht jedoch Umweltbedenken. Der Gerichtsbeschluss ist nicht anfechtbar. 

Nun muss im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Wann dafür ein Termin angesetzt wird, war unklar. 

Anwalt: Stadt kann viel Arbeit drohen

Rechtsanwalt Tim Stähle, der die Grüne Liga Brandenburg vertritt, erklärte in einer Mitteilung: „Die Außervollzugsetzung bedeutet, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren nicht auf Grundlage dieses Bebauungsplans gebaut werden darf.“ Sollte das OVG den Bebauungsplan im Hauptsacheverfahren für unwirksam erklären, „hat die Stadt im Falle einer Neuaufstellung eine Menge Arbeit vor sich“. Die Expansionspläne der Getränkehersteller lösten einen Streit mit Umweltschützern aus, die eine zunehmende Wasserknappheit befürchten.

Der Projektkoordinator der Getränkehersteller, Björn Hofbauer, sagte nach dem Gerichtsbeschluss lediglich: „Wir haben die Entscheidung des Gerichts zum Bebauungsplan der Stadt zur Kenntnis genommen.“ Diese werde man nun auswerten. Die Stadt reagierte auf Anfrage bislang nicht.

Wirtschaftsminister zuversichtlich für Projekt

Die Landesregierung in Brandenburg unterstützt die Pläne der Getränkehersteller für eine Erweiterung. Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) sagte: „Die Investition von Red Bull und Rauch am Standort Baruth/Mark ist wichtig für die Region. Hier können etwa 300 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.“ Er sei auch zuversichtlich, dass die Investition nach Beendigung des Verfahrens umgesetzt werden könne.

Der österreichischen Fruchtsäfte-Hersteller Rauch und Red Bull sprechen von einem geplanten Produktions-Campus in Baruth/Mark und einer Investition in dreistelliger Millionenhöhe. Es werde auch künftig nicht mehr Wasser verbraucht als zuvor bei der Brandenburger Urstromquelle, hatte Projektkoordinator Hofbauer im vergangenen November der dpa gesagt. 

Red Bull und Rauch hatten den auf der Kippe stehenden Getränkeabfüller Urstromquelle 2023 gekauft. Auch beim Werk von Elektroautobauer Tesla in Grünheide sind das Wasser und die Abholzung von Wald stets Kritikpunkte von Umweltschützern.