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Landgericht Paderborn Gericht: Sicherungsverwahrung für „Horrorhaus“-Täter

Von dpa Aktualisiert: 23.11.2023, 10:29
Wilfried W. kommt in einen Saal vom Landgericht Paderborn.
Wilfried W. kommt in einen Saal vom Landgericht Paderborn. Friso Gentsch/dpa

Paderborn - Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet.