Landgericht Paderborn Gericht: Sicherungsverwahrung für „Horrorhaus“-Täter
Aktualisiert: 23.11.2023, 10:29

Paderborn - Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet.