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Parteispenden Gericht: Keine Sanktionen für Berliner CDU nach Spende

Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Das Gericht vernimmt den Spender – und urteilt.

Von dpa Aktualisiert: 30.09.2025, 15:32
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht.
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht. Soeren Stache/dpa

Berlin - Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit Forderungen an die Partei verknüpft, erklärte das Gericht nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers. Er habe glaubhaft vor Gericht erklärt, dass es ihm um eine Unterstützung des Wahlkampfes und eine Stärkung der CDU ging, sagte die Vorsitzende Richterin Erna Xalter. 

Damit blieb eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundesrepublik erfolglos. Sonneborns Partei mit Namen „Die Partei“ sieht durch die Spende die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollte sie durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sonneborn: Fehlverhalten der Verwaltung überprüfbar

Sonneborn wertete die Entscheidung als „ambivalent“. Als Erfolg wertete er, dass das Gericht mit seinem Urteil klargestellt hat, dass konkurrierende Parteien berechtigt sind, gegen Entscheidungen der Bundestagsverwaltung vorzugehen. Schließlich wirke es sich auf die Parteien aus, wenn eine Sanktion fälschlicherweise nicht erfolge, so das Gericht. „Wir haben die Möglichkeit geschaffen, gegen Fehlverhalten der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sonneborn. Darum kämpfe man seit langem.

Der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zeigte sich einerseits erfreut. Zugleich befürchtete er jedoch, dass Konkurrenzparteien verstärkt Spenden überprüft wissen wollen. „Da muss möglicherweise der Gesetzgeber ran, weil das sonst eine Klageflut verursachen könnte.“

Für den Verein Lobbycontrol hat das Verfahren gezeigt, wie schwierig es ist, im Nachhinein festzustellen, ob durch eine Spende Einfluss genommen werden sollte. Nötig sei ein „Parteienspendendeckel“, sagte Sprecher Aurel Eschmann.

Gröner: Im Interview gelogen

Gröner und seine Firma hatten das Geld der CDU im März und Dezember 2020 überwiesen – also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Verwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung.

Gröner selbst wurde laut Bundestagsverwaltung damals nicht vernommen. Das Verwaltungsgericht sah Klärungsbedarf und wollte von ihm selbst wissen, ob er Erwartungen mit der Spende an die CDU verbunden habe.

Gröner bestritt dies in seiner teils widersprüchlichen Aussage vor Gericht. „Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann – und habe sie nicht gestellt“, sagte der Unternehmer. Anderslautende Aussagen von ihm bei einem Interview im Mai 2021 stellte der Unternehmer als Lüge dar. Er habe die Unwahrheit gesagt, um sich besser darzustellen.

„Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt“, erklärte Gröner. „Das war ein schrecklicher Fehler.“ Er sei ein impulsiver Mensch und sei sich damals der Tragweite seiner Aussage für die Partei nicht bewusst gewesen. Mit dem heutigen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, habe er nie persönlich über die Spende gesprochen. Wegner hatte den Vorwurf der Einflussnahme seinerzeit ebenfalls zurückgewiesen.