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Auf Grundschulniveau Fortbildung für ALG2-Empfänger auf Grundschulniveau: Arbeitsagentur erklärt Arbeitsblatt für Hartz-IV-Empfänger

23.01.2019, 10:18

Halle (Saale) - In der Diskussion um ein vermeintlich erniedrigendes Arbeitsblatt für Hartz-IV-Empfänger hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Echtheit des Bildes bestätigt. Es handele sich tatsächlich um Arbeitsmaterial aus einer Weiterbildungsmaßnahme für ALG-2-Bezieher in Niedersachsen. Das Arbeitsblatt habe als „Standortbestimmung“ gedient, wie gut die Deutschkenntnisse der einzelnen Teilnehmer sind, teilte eine Sprecherin gegenüber der MZ mit.

Die Weiterbildung habe auch für Menschen mit geringen Sprachkenntnissen offen gestanden, so die Arbeitsagentur. Daher befürworte man einen Test. „Im nächsten Schritt geht man mit den Teilnehmern individuell weiter. Das heißt mit anderen Lehrmaterialien, die ganz auf den persönlichen Kenntnisstand ausgerichtet sind.“

Arbeitsagentur: Arbeitsblatt auf Grundschulniveau ist nicht angebracht

Das Arbeitsblatt selbst sei aber nicht angebracht, gab die Arbeitsagentur zu. Es stamme tatsächlich aus einer Materialiensammlung für Grundschüler. „Wir können gut verstehen, dass die Teilnehmenden dies kritisieren und teilen diese Meinung. Deswegen ist die zuständige niedersächsische Arbeitsagentur jetzt auf den Maßnahmeträger zugegangen, hat ihn gebeten, dies in Zukunft anders zu handhaben und das Unterrichtsmaterial so zu wählen, dass Erwachsene respektvoll und angemessen angesprochen werden.“

Denn die Weiterbildung sei nicht bei der Arbeitsagentur erfolgt, sondern bei einem anderen Unternehmen. Die Agentur habe nur den sogenannten Bildungsgutschein ausgegeben. Mit dem können sich Arbeitslose selbst aussuchen, wo sie ihre Weiterbildung machen. Die Arbeitsagentur habe auch keine Handhabe, wenn es Kritik an der Qualität der Weiterbildung gibt. „Eine Konsequenz aus mangelhafter Qualität können allerdings nur die zertifizierenden Stellen ziehen“, teilt die Arbeitsagentur mit.

„Fachkundige Stellen“ entscheiden über Inhalt von Weiterbildungen

Diese sogenannten „Fachkundigen Stellen“ prüfen und bewilligen ALG2-Maßnahmen. 37 davon gibt es in Deutschland, unter anderem gehören der TÜV und die Dekra dazu. Nur diese könnten einschreiten und auch entscheiden, ob das kritisierte Arbeitsblatt eventuell unrechtmäßig verwendet wird. „Die Arbeitsagenturen oder Jobcenter haben dazu keine Befugnis“, heißt es.

(mz)