Unsinnige Beschäftigung?Unsinnige Beschäftigung?: Foto aus angeblicher Hartz-IV-Maßnahme sorgt für Diskussionen
Halle (Saale) - Ein Arbeitsblatt aus einer angeblichen Maßnahme für Hartz-IV-Bezieher sorgt aktuell im Internet für Diskussionen. Per Twitter postete eine Userin aus Berlin am Dienstag ein Papier, das ihre Mutter laut Darstellung in einer Maßnahme für ALG2-Empfänger auszufüllen hatte. Die Frau sprach dabei von purer Erniedrigung für erwachsene ...
Ein Arbeitsblatt aus einer angeblichen Maßnahme für Hartz-IV-Bezieher sorgt aktuell im Internet für Diskussionen. Per Twitter postete eine Userin aus Berlin am Dienstag ein Papier, das ihre Mutter laut Darstellung in einer Maßnahme für ALG2-Empfänger auszufüllen hatte. Die Frau sprach dabei von „purer Erniedrigung“ für erwachsene Menschen.
Tatsächlich entsprechen die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt eher Grundschul-Niveau. Es geht um Wörter mit „z“ oder „tz“, die an einfachen Deutschunterricht erinnern und nicht daran, erwachsenen Menschen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. Entsprechend groß ist die Empörung.
Arbeitsagentur will Fall aufklären – Kontakt mit Nutzerin aufgenommen
Die Bundesagentur für Arbeit versprach, alles zu tun, um den Fall aufzuklären. Man stehe seit Mittwoch in Kontakt mit der Frau, die das Bild veröffentlicht hat. Da die Frau allerdings Nachteile für ihre Mutter fürchte, habe die Arbeitsagentur noch nicht den Namen der Betroffenen, könne den Fall also noch nicht prüfen. Weder wisse man bisher, ob das Blatt echt ist, noch welcher Maßnahmenträger hier verantwortlich ist.
Auf Twitter nutzten zahlreiche User die Gelegenheit, um eigene Erfahrungen mit externen Schulungsanbietern zu veröffentlichen. Das hier veröffentlichte Arbeitsblatt sei bei weitem kein Einzelfall, so der Tenor.
Städtequiz für ALG2-Bezieher im Saalekreis?
Am Donnerstag meldete sich eine weitere Betroffene mit einem ähnlichen Fall bei der MZ. Sie habe ein "Städtequiz" ausfüllen müssen. Es habe sich um eine ALG2-Maßnahme des Jobcenters Merseburg gehandelt.
Wer nicht mitmacht, dem droht der Ausschluss und damit eine Kürzung der ALG2-Leistungen, so die Betroffene, deren Name der MZ bekannt ist. Da die Frau um Anonymität gebeten hat, lässt sich allerdings auch dieser Fall nicht bestätigen.
(mz/slo)