Fall Kalinka Fall Kalinka: Deutscher Arzt zu 15 Jahren Haft verurteilt

Paris/AFP. - Die Geschworenen befanden den 76-jährigen Stiefvater des Mädchens der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Die Verteidiger K.s kündigten umgehend Berufung an.
Das Schwurgericht folgte mit seiner Entscheidung der Forderung von Generalstaatsanwalt Pierre Kramer. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett gefunden worden, nachdem der Arzt ihr am Vorabend eine Spritze gegeben hatte. Das Mädchen wohnte mit seiner Mutter, K. und dessen Kindern im Haus des Arztes am Bodensee.
K. hatte in seinem Schlusswort am Samstagnachmittag mit einem einzigen Satz seine Unschuld erklärt: «Ich habe Kalinka nie etwas angetan», sagte der 76-Jährige mit schwacher Stimme. Seine Anwälte kündigten umgehend Berufung an. «Ein Unschuldiger hat 15 Jahre bekommen, ohne dass er verstanden hat, was ihm vorgeworfen wird», sagte K.'s Anwalt Yves Levano.
Der Anwalt von Kalinkas Vater André Bamberski betonte, dass die Strafe weniger wichtig sei als die Feststellung der Schuld des Angeklagten. Bamberski hatte den Stiefvater seiner Tochter fast 30 Jahre lang versucht, hinter Gitter zu bringen. Der 74-Jährige ist überzeugt, dass der Angeklagte das Mädchen mit der Spritze tötete und vorher vergewaltigte. In dem dreiwöchigen Prozess waren mehrere Frauen aufgetreten, die von sexueller Gewalt durch den Arzt berichteten. In Deutschland war er 1997 wegen der Vergewaltigung einer 16-Jährigen, die er vorher betäubt hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. «1997 hat nichts mit 1982 zu tun», sagte K.'s Anwalt Philippe Ohayon dagegen in seinem Schlussplädoyer.
Die deutsche Justiz hatte den Tod Kalinkas 1987 ohne Anklageerhebung zu den Akten gelegt. Die Ermittler waren zu dem Schluss gekommen, dass die Spritze nicht zum Tod des Teenagers geführt hatte. Nachdem Deutschland den Kardiologen nach einem Urteil in Abwesenheit in Frankreich nicht auslieferte, ließ Kalinkas leiblicher Vater Bamberski den Arzt vor zwei Jahren über die Grenze nach Mülhausen entführen. Dabei wurde K. so brutal zusammengeschlagen, dass er seither mit einer Krücke geht. Ein erster Prozess wurde im Frühjahr vertagt, weil der Angeklagte einen Schwächeanfall erlitten hatte.