Fall Kachelmann Fall Kachelmann: U-Haft kommt auf Prüfstand

KÖLN/MZ. - Über den Antrag wird frühestens nächste Wocheentschieden, sollten weitere Ermittlungsergebnissevorliegen. "Mit deren Eingang ist voraussichtlichim Verlauf der kommenden Woche zu rechnen",heißt es in einer Mitteilung des AmtsgerichtsMannheim.
Wenige Stunden zuvor hatte eine Andeutungvon Volker Schmelcher, stellvertretender Sprecherdes Amtsgerichts Mannheim, gestern die Fantasiebeflügelt. "Kommt Kachelmann noch heute frei?"spekulierte eine Agentur, und einige Medienschickten schon Fotografen gen Mannheim, obwohlein Haftprüfungstermin unter Ausschluss derÖffentlichkeit stattfindet. Nur zwei auserwählteFotografen und zwei Fernsehteams dürfen dannin den Innenhof des Amtsgericht, wo der Untersuchungshäftlingvom Gefangenentransporter wenige Meter zueiner Eingangstür eskortiert wird. DiesesDetail hatte das Amtsgerichts Mannheim schonfür den Haftprüfungstermin vom 24. März mitgeteilt,den Kachelmanns Anwälte dann aber kurzfristigzurückgezogen hatten. Diese Entscheidung undihr Schweigen fortan setzte Spekulationenfrei, zumal angebliche Ex-Geliebte mit Interviewsdas Vakuum füllten. Die StaatsanwaltschaftMannheim geht immer noch von dringendem Tatverdachtund Fluchtgefahr aus: Sollte Kachelmann sichin seine Heimat absetzten, könnte die Justiznicht einmal auf den Europäischen Haftbefehlzurückgreifen, denn der gilt in der Schweiznicht.
Der Fall Kachelmann hat die sexuelle Gewaltin intimen Beziehungen ins öffentliche Interessengerückt. Solche Delikte werden so selten angezeigt,dass es keine verlässlichen Daten darübergibt. Christian Pfeiffer, Direktor des KriminologischenForschungsinstituts Niedersachsen geht voneiner Anzeigenquote von null bis fünf Prozentaus: "Je enger das Verhältnis des Opfers zumTäter desto unwahrscheinlicher die Anzeige."
Kachelmann hat aus der Untersuchungshaft herausdie Beschuldigung der Frau als "falsch undfrei erfunden zurückgewiesen". Deren Anwaltwill dagegen mit Beweismitteln aus der Rechtsmedizindie Vorwürfe erhärten. Auf diese wird es,ob bei der Haftprüfung oder in einem Strafprozess,ankommen.