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Eröffnung Eröffnung: Leipzig hat ein neues Spielkasino

04.04.2003, 15:13
Glücksspielerinnen und Glücksspieler im neuen "Casino Petersbogen" in der Leipziger Innenstadt. (Foto: dpa)
Glücksspielerinnen und Glücksspieler im neuen "Casino Petersbogen" in der Leipziger Innenstadt. (Foto: dpa) ZB

Leipzig/dpa. - Nach fünf Monaten Bauzeit ist am Freitag in Leipzig das neue Flaggschiff der sächsischen Spielbanken eröffnet worden. Besucher des «Casino Petersbogen» können an 118 Automatenspielen ihr Glück versuchen. Die landeseigene Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG investierte in das Projekt rund zwei Millionen Euro. «Angesichts der wirtschaftlichen Gesamtsituation wollen wir keine zu hohen Prognosen wagen, erwarten aber eine leichte Steigerung der Umsätze», sagte Spielbanken-Geschäftsführer Wolfgang Bildstein.

Das frühere Leipziger Spielkasino am alten Standort im Hotel Intercontinental hatte jährlich rund sechs Millionen Euro umgesetzt. Zum Wachstumsmotor des Glücksspiels entwickelten sich immer stärker die elektronischen Spiele, sagte Bildstein. Öffentlich-rechtliche Spielbanken gibt es auch in Dresden, Plauen und Görlitz. Der Gesamtumsatz der sächsischen Automatensäle betrug im Vorjahr rund zwölf Millionen Euro. In der neuen Leipziger Spielbank, die auf 700 Quadratmetern in einer Einkaufspassage untergebracht ist, sind 16 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zahl der angebotenen Automatenspiele wurde von 75 auf 118 erhöht.

Bereits seit 1999 können Glücksritter in Sachsen nur noch an den «Einarmigen Banditen» spielen. Das Klassische Spiel mit Roulette und Black Jack war 1999 in Leipzig und Dresden nach hohen Verlusten geschlossen worden. Mehr als 90 Kasino-Mitarbeiter erhielten seinerzeit die Kündigung. In monatelangen Verhandlungen erstritt ihr Anwalt, Ulrich Keßler, im Jahr 2000 teils üppige Abfindungen.

Während der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen war Keßler 1999 ins Visier der Dresdner Staatsanwaltschaft geraten. Er stand im Verdacht, gemeinsam mit einigen Croupiers Betrügereien in den Kasinos organisiert zu haben. Die Durchsuchung von Keßlers Wohnung und Anwaltskanzlei durch das Landeskriminalamt erklärte der Sächsische Verfassungsgerichtshof später für verfassungswidrig. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Seitdem streitet der Anwalt mit dem Freistaat um eine Entschädigung.