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Staatsanwaltschaft Erbe von 245.000 Euro ergaunert: Anklage

Von dpa Aktualisiert: 18.07.2022, 14:27
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Osnabrück - Nach einem Prozess um betrügerische Windkraftgeschäfte hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen Betruges gegen eine an dem Fall beteiligte Person erhoben. Diese gehöre zum Kreis der Angeklagten im sogenannten Windpark-Verfahren, die Anklage stehe damit aber nicht in Zusammenhang, teilte die Anklagebehörde am Sonntag mit. Bei der Anklage gehe es um Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung - eine mehrköpfige Erbengemeinschaft soll im März 2018 mit Hilfe eines gefälschten Zahlungsauftrages um 245.000 Euro gebracht worden sein. Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) berichtet.

Die Anklage stütze sich maßgeblich auf ein graphologisches Behördengutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Noch habe das Landgericht Osnabrück nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden. Im Falle einer Verurteilung drohe eine Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

In dem Windpark-Verfahren hatte das Landgericht Osnabrück im Mai mehrjährige Strafen verhängt. Ein 32 Jahre alter früherer Geschäftsmann muss für sieben Jahre und sechs Monate in Haft, sein 65 Jahre alter Geschäftspartner und Mitgeschäftsführer für sieben Jahre. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sieben Monaten verhängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Verurteilten banden- und gewerbsmäßig drei ausländische staatliche Energiekonzerne um rund zehn Millionen Euro betrogen haben. Die Bande hatte Dokumente gefälscht, die den Kunden die Existenz von Windparks in Niedersachsen vorgegaukelt hatten, die es nicht gab.