Wo bleibt das Kind? Ebay-Baby für 5000 Euro: Familiengericht entscheidet über Baby aus Duisburg

Duisburg - Eine Familienrichterin des Amtsgerichts Duisburg befasst sich am Donnerstag mit dem sogenannten Ebay-Baby. Das einzige Kind einer Flüchtlingsfamilie in Duisburg war vor zwei Wochen auf der Kleinanzeigen-Handelsplattform im Internet zum Verkauf angeboten worden.
Die Kleine sei 40 Tage alt und solle 5000 Euro kosten, war dort zu lesen. Das Duisburger Jugendamt nahm das Baby aus der Familie und übergab es einer Pflegefamilie. Der 28 Jahre alte Vater gestand drei Tage später, die Anzeige geschaltet zu haben. Es sei nur ein Scherz gewesen, gab er an.
Entscheidung am Donnerstag
Das Gericht wird am Donnerstag entscheiden, ob das Baby wieder in die Obhut seiner Eltern darf oder ob es zunächst weiter bei der Pflegefamilie bleiben soll. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.
Der Verkäufer, Nickname „Kühlschrank“, hatte die Anzeige am 11. Oktober mit vier Fotos veröffentlicht. Es handele sich um ein Kind namens Maria, war in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: „Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (...) verkaufen“. Mitarbeitern der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen war die Anzeige kurz nach der Veröffentlichung aufgefallen. Sie sperrten das Inserat und informierten die Polizei.
Vater gibt an, die Anzeige aufgegeben zu haben
Beamte durchsuchten einen Tag später die Wohnung der Familie, von der aus die Anzeige ins Internet gestellt wurde. Die Eltern mussten zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache. Da der Anschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt werden konnte, war zunächst unklar, wer die Anzeige aufgegeben hatte.
Erst drei Tage nach der Veröffentlichung ging der Vater zur Polizei und gab an, die Anzeige selbst aufgegeben zu haben. Es sei nur ein Scherz gewesen, gab er an. Auch übergab er den Ermittlern ein Handy, mit dem die Online-Annonce geschaltet worden sein soll. Die Auswertung dieses Handys dauert noch an. Zunächst hatte der 28-Jährige behauptet, er habe sein mobiles Telefon verloren.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. „Es muss von Amts wegen entscheiden, welche Maßnahmen im Hinblick auf das Kindswohl passieren müssen“, sagte Gerichtssprecher Rolf Rausch im Vorfeld der nichtöffentlichen Verhandlung. (dpa, Inw)