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Schulalltag Deutlicher Anstieg bei Bußgeldern wegen Schulschwänzens

Immer häufiger gehen schulpflichtige Kinder in Brandenburg nicht zur Schule. Das bleibt nicht folgenlos für die Eltern. Zuletzt stieg die Zahl der eingeforderten Bußgelder.

Von dpa 13.05.2025, 04:00
Bereits im zurückliegenden Schuljahr 2023/2024 verzeichnete das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg bei den Schulschwänzern. (Symbolbild)
Bereits im zurückliegenden Schuljahr 2023/2024 verzeichnete das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg bei den Schulschwänzern. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa

Potsdam - In Brandenburg werden mehr Bußgelder wegen Schulschwänzens verhängt. Allein im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres habe es 132 solcher Bußgeldverfahren gegeben, teilte das Bildungsministerium des Landes auf Anfrage mit. Im gesamten Schuljahr davor zählte das Ministerium 153 Bußgeldverfahren.

Strafen bis zu 2.500 Euro

Laut brandenburgischem Schulgesetz können Erziehungsberechtigte oder erwachsene Schüler mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn ein schulpflichtiger Schüler wiederholt nicht am Unterricht teilnimmt. Die Geldbuße kann sich auf bis zu 2.500 Euro belaufen. 

Vor dieser Strafe werden in der Regel andere Lösungswege gesucht. Schule, Schulamt und Jugendhilfe suchen das Gespräch mit den Schülern und ihren Eltern, „um sowohl Lösungswege zu finden als auch Konsequenzen des Verstoßes gegen die Schulpflicht zu erläutern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Bereits im zurückliegenden Schuljahr 2023/2024 verzeichnete das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg bei den Schulschwänzern. Bei knapp 9.300 Schülern sei „eine Form von Schulabsenz“ registriert worden, hieß es damals vom Ministerium. Im Schuljahr davor waren es lediglich rund 7.800 Fälle. Vor der Pandemie - im Schuljahr 2018/2019 - waren es weniger als 6.500 notorische Schwänzer.

Unterschiedliche Ausprägungen beim Schwänzen

Die Ausprägung des Schulschwänzens ohne entsprechende Entschuldigung sei jedoch recht unterschiedlich, machte eine Sprecherin des Ministeriums klar. Man unterscheide Schulverdrossene, mit mehr als zwei unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten, Regelschwänzer, mit mehr als fünf Tagen, und Intensivschwänzer, mit mehr als 20 unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten. 

Bei rund 1.700 Intensivschwänzern mache dieser Teil nicht einmal ein Prozent der gesamten Schülerschaft in Brandenburg aus. Regelschwänzer und Schulverdrossene stellten mit rund 7.500 Fällen etwa drei Prozent aller Schüler in Brandenburg.