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Landespolitik CDU-Klage gegen Haushalt scheitert vorm Staatsgerichtshof

Ein 776-Millionen-Euro-Nachtrag für 2023 war nach Ansicht der CDU nach zu kurzer Beratungszeit für die Opposition beschlossen worden. Niedersachsens Verfassungsgericht weist das zurück.

Von dpa 14.08.2025, 14:31
Der Staatsgerichtshof wies eine Klage der CDU gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2023 zurück. (Archivbild)
Der Staatsgerichtshof wies eine Klage der CDU gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2023 zurück. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa

Bückeburg - Niedersachsens Staatsgerichtshof hat eine Klage von CDU-Landtagsabgeordneten gegen einen 776 Millionen Euro schweren Nachtragshaushalt für 2023 abgewiesen. Die entsprechenden Haushaltsgesetze seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Gericht in Bückeburg. 

Die CDU hatte eine zu kurze Beratungszeit moniert, weil SPD und Grüne einige Änderungen erst zwei Tage vor der abschließenden Ausschussberatung eingebracht hatten. Ihr Recht auf gleichberechtigte Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren sei dadurch verletzt worden, kritisierten die Oppositionspolitiker. Der Staatsgerichtshof stellte jedoch keine Verfahrensmängel fest, die den Vorgang verfassungswidrig gemacht hätten.

Die beiden Regierungsfraktionen SPD und Grüne hatten einen Nachtragshaushalt in Höhe von 776 Millionen beschlossen. Damit sollten etwa Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt werden.

CDU prüft mögliche Anpassung der Geschäftsordnung

„Weil sie inhaltlich zu wenig zu meckern hatten, hat uns die CDU ein zu schnelles Arbeiten vorgeworfen“, sagte SPD-Fraktionsmanager Wiard Siebels nach der Gerichtsentscheidung. Diese Taktik habe nicht verfangen. Grünen-Politiker Volker Bajus warf der CDU eine inszenierte Aufregung vor.

Die CDU-Abgeordnete Carina Hermann sagte, ihre Fraktion respektiere die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, auch wenn sie eine andere Auffassung vertrete. Auf Grundlage der schriftlichen Urteilsgründe wolle die CDU nun sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang Anpassungen an der Geschäftsordnung des Landtages erforderlich seien. „Sollte sich dabei aus unserer Sicht Handlungsbedarf ergeben, werden wir das Gespräch mit den regierungstragenden Fraktionen suchen“, sagte Hermann.