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Unterwegs Mit elektronischem Beifahrer Radarwarner und Blitzer-Apps: Rechtslage, Nutzung – Droht Komplett-Verbot in Deutschland?

Blitzer-Apps und Radarwarner sind bei vielen Autofahrerinnen und Autofahrern beliebt – zugleich aber nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Auto verboten, wenn sie aktiv genutzt werden. Neben der bestehenden Rechtslage hat sich zuletzt eine politische Debatte um ein mögliches totales Verbot solcher Apps oder Geräte entwickelt.

Von Florian Zellmer Aktualisiert: 14.01.2026, 14:41
75 Euro Geldbuße und ein Punkt: Schon jetzt ist es Fahrern und Beifahrern verboten, Blitzer-Apps, Radar-Warner oder ähnliche Systeme während der Fahrt zu bedienen.
75 Euro Geldbuße und ein Punkt: Schon jetzt ist es Fahrern und Beifahrern verboten, Blitzer-Apps, Radar-Warner oder ähnliche Systeme während der Fahrt zu bedienen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Halle (Saale)/Magdeburg. – Die Rechtslage auf deutschen Straßen ist klar geregelt. Laut § 23 Abschnitt 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Mitführen oder Betreiben technischer Geräte, die dazu bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" — etwa Blitzer — anzuzeigen oder zu stören, eindeutig verboten. Dazu zählen klassische Radarwarner ebenso wie Navigationsgeräte mit einer solchen Funktion oder entsprechende Smartphone-Apps.

Demnach darf ein solches Gerät nicht aktiv oder "betriebsbereit" im Auto mitgeführt werden. Ein Verstoß dagegen gilt bereits als Ordnungswidrigkeit. In der Konsequenz droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

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Blitzer-Apps in jeglicher Form für Fahrer tabu – und für Mitfahrer

Auch Geräte, die lediglich darauf hinweisen, dass irgendwo eine Messung stattfinden könnte, etwa via Datenbank oder sogenannten Community-Meldungen (innerhalb der Nutzergemeinschaft), fallen unter das Verbot — wenn sie während der Fahrt aktiv sind.

Wer erwischt wird, hat oft die gleiche Ausrede parat: "Ich nutze die App gar nicht, mein Beifahrer macht das." Doch seit einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. Dezember 2022 (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) ist klar: Auch das zählt als Verstoß.

Entscheidend ist laut Gericht, dass der Fahrer sich die Warnung zunutze macht — etwa durch einen Blick auf das Display oder das Hören des Signals.

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Im konkreten Fall wurde der Fahrzeugführer zu einer Geldbuße verurteilt, auch wenn das Handy dem Beifahrer gehörte. Damit sind solche Warnsysteme im Auto — ob über Smartphone, Navigationsgerät oder externes Gerät — für alle Insassen tabu, solange das Auto gefahren wird.

Warnung vor Radarkontrollen: Was ist erlaubt — und wie schützt man sich gesetzeskonform?

Weiterhin erlaubt sind unverfängliche Informationsquellen, also:

  • Radiomeldungen über Geschwindigkeitskontrollen (z. B. Verkehrs- oder Polizeiradios)
  • Vorab-Recherche: Karten oder Online-Portale, die vor stationären Blitzerstandorten warnen, solange diese Infos vor der Fahrt abgerufen und nicht aktiv im Auto angezeigt werden
  • Richtige Fahrweise: Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten und aufmerksam sein

Dies sind die legalen Wege, Bußgelder zu umgehen. Anders als automatische Warnsysteme sind sie ausdrücklich zulässig und bergen kein Risiko für Strafen.

Debatte um mögliches "totales Verbot" von Blitzer-Apps in Deutschland

Während die rechtliche Lage bislang klar zwischen Nutzung während und vor der Fahrt unterscheidet, ist eine neue politische Diskussion im Gange.

Einige Bundesländer fordern eine Verschärfung des bestehenden Verbots, um Warnsysteme generell aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Papier der Länder bezeichnet diese Apps als "großes Ärgernis" und möchte die bisherigen Regelungen deutlich ausweiten.

Ländervertreter verweisen zur Begründung unter anderem auf strengere Regelungen in anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Belgien, wo Blitzer-Apps und Radarwarner zum Teil vollständig verboten oder härter sanktioniert werden.

In Frankreich beispielsweise gilt ein generelles Mitführ- und Benutzungsverbot, bei dem bereits der Besitz zu hohen Bußgeldern führen kann. In Belgien können Verstöße mit Freiheitsstrafen belegt werden.

Auch vor mobilen Radarkontrollen kann durch bestimmte Apps gewarnt werden.
Auch vor mobilen Radarkontrollen kann durch bestimmte Apps gewarnt werden.
Foto: Imago/Bihlmayerfotografie

Der Plan der Länder trifft jedoch auf Ablehnung bei der Bundesregierung. Diese hat sich gegen ein generelles Verbot der Blitzer-Apps ausgesprochen. Nach Angaben eines Sprechers soll die bestehende Rechtslage beibehalten werden, da ein Totalaus für Apps nicht ausreiche, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Stattdessen wolle man auf klare Durchsetzung der schon bestehenden Vorschriften setzen, die die Nutzung während der Fahrt ohnehin untersagen.

"Handy-Blitzer" und "Monocams": Neue Technik, neue Kontrollmöglichkeiten?

Während sich Radarwarner und Warn-Apps immer größerer Beliebtheit erfreuen, dringen neue Technologien auf den Markt, mit denen Polizei und Kommunen dagegen vorgehen wollen: sogenannte "Handy-Blitzer" zum Beispiel, auch "Monocams" genannt. Sie werden, ähnlich wie die Geräte zur Abstandskontrolle, meist auf einer Brücke platziert und überwachen den Verkehr per Videoaufnahme.

Mithilfe solcher Kameras lässt sich erkennen, ob jemand beim Fahren das Handy in der Hand oder am Ohr hat. Mehr noch: Auch die verbotene Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt lässt sich technisch so viel besser registrieren.

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Bislang gibt es bundesweit keinen flächendeckenden Einsatz dieser Systeme. Die erfolgreichen Ergebnisse erster Pilotprojekte in Teilen Deutschlands legen aber nahe, dass Behörden mit Blick in die Zukunft vermehrt auf solche Erfassungsmethoden setzen werden.