Behinderteneinrichtung in Hildesheim Behinderteneinrichtung in Hildesheim: Rätselraten um angebliche Prostitution
Hildesheim/DPA. - Bei ihren Ermittlungen zur möglichen Prostitution Behinderter in Hildesheim treten die Fahnder auf der Stelle. Es gebe nach den bisherigen Vernehmungen keine konkreten Hinweise auf Geschädigte oder Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Montag.
Medien hatten berichtet, dass sich Bewohner der Behinderteneinrichtung Diakonie Himmelsthür prostituiert haben sollen. Sie hätten sich immer wieder Freiern angeboten, um ihr Taschengeld aufzubessern. Auch seien Bewohner der Einrichtung von „schwarzen Zuhälterlimousinen“ abgeholt worden.
Prostitution - auch von Behinderten - sei nicht grundsätzlich strafbar, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dies gelte nur, wenn es sich um Menschen handele, die widerstandsunfähig seien oder wenn sie zur Prostitution gezwungen würden.