Baden-Württemberg Baden-Württemberg: Die Stieftochter verkauft
BADEN-BADEN/DAPD. - Das Gericht ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der Hobbyfotograf hatte laut Gericht Bilder des sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter im Internet veröffentlicht, woraufhin sich weitere angebliche Kindermodel-Fotografen meldeten, um das Mädchen zu missbrauchen. Dafür habe der 61-Jährige jeweils bis zu 300 Euro verlangt. Die Staatsanwältin sagte, der Mann habe seine Stieftochter anderen Männern wie eine Ware angeboten. Um seine in Indonesien geborene Stieftochter gefügig zu machen, habe er ihr gedroht, sie in ihr Heimatland zurückzuschicken. Die Stieftochter sei ihm ausgeliefert gewesen und habe von den Taten schwere psychische Entwicklungsschäden davon getragen, sagte der Richter.
Das Gericht sah es außerdem als erwiesen an, dass sich der 61-Jährige auch an der Tochter von Bekannten vergangen hatte. Auch eine weitere Stieftochter habe der Mann missbraucht, dies sei allerdings schon verjährt.
Der Täter zeigte keinerlei Reue. So habe er etwa eine Liebesbeziehung zwischen ihm und seiner Stieftochter erfunden und behauptet die sexuellen Kontakte seien auf die Initiative des Opfers hin entstanden, erklärte der Richter.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht zwei Jahre unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 14 Jahren Haft. Die Staatsanwältin sagte jedoch, sie sei mit dem Urteil zufrieden. Der Verteidiger des 61-Jährigen hatte eine "angemessene Bestrafung" beantragt. Mit einer solchen Strafe habe er gerechnet. Ob er dennoch Revision einlegen wolle, konnte er zunächst noch nicht sagen.
Ein 38-jähriger, aus Erfurt stammender Komplize des Mannes wurde vor drei Wochen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.