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Angebliche Verkehrsgefährdung Angebliche Verkehrsgefährdung: Notarzt rettet Kind und muss Strafe zahlen

05.02.2015, 13:22
Ein Notarzt soll für einen Rettungseinsatz zahlen.
Ein Notarzt soll für einen Rettungseinsatz zahlen. dpa Lizenz

Neuburg - Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes in Lebensgefahr soll einen Mediziner teuer zu stehen kommen. Alexander Hatz bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, einen Bericht im „Münchner Merkur“ (Donnerstag) bestätigte.

Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins nahe Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen. Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten den Arzt an.

Am 15. Januar flatterte dem Notarzt der Strafbefehl ins Haus. Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Er hat nach eigenen Angaben in den letzten 23 Jahren insgesamt 5500 Notarzteinsätze gefahren. Doch der Leitende Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Vorgehen seiner Behörde. „Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein“, sagte er der Zeitung. (dpa)