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Umstrittenes Plakatmotiv AfD-Politiker will gegen Urteil zu Wahlplakat vorgehen

Hat der AfD-Abgeordnete Möller auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zugelassen? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das stößt bei Möller auf Widerstand.

Von dpa 18.02.2026, 07:29
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will juristisch gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu einem Wahlplakat vorgehen. (Archivbild)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will juristisch gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu einem Wahlplakat vorgehen. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

Frankfurt/Oder - Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will gegen das Urteil zu einem mutmaßlichen Hitlergruß auf einem Wahlplakat Rechtsmittel einlegen. Das kündigte die AfD Brandenburg an. „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand“, zitierte die AfD den Rechtsanwalt von Möller, Hans-Christoph Jahr.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AfD-Landeschef bezweifelt Unabhängigkeit der Justiz

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an. „Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD“, teilte Springer mit. „Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“

Bei dem Prozess ging es um ein Plakat Möllers aus dem Landtagswahlkampf 2024. Zwei Erwachsene heben darauf die Arme über drei sitzende Kinder. „Wir schützen eure Kinder“ steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemand grüßten.

Der Werbegrafiker soll für das Wahlplakat ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebe, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Möller soll das Plakat, das im Wahlkampf in Frankfurt (Oder) hing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot gewusst habe.