1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Abmahnung für Jan Böhmermann: Abmahnung für Jan Böhmermann: Vorsicht beim Teilen von Bildern und Videos in sozialen Netzwerken

Abmahnung für Jan Böhmermann Abmahnung für Jan Böhmermann: Vorsicht beim Teilen von Bildern und Videos in sozialen Netzwerken

29.01.2015, 15:10
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann dpa Lizenz

Berlin - Das unbedachte Teilen und Weiterverbreiten von Fotos oder Videos in sozialen Netzwerken kann teure Folgen haben. Handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material, drohen Unterlassungs- und Lizenzansprüche. Deswegen rät der Berliner Medienanwalt Ansgar Koreng Nutzern von Twitter, Facebook und Co. zur Vorsicht, wenn sie nicht wissen, ob der Verfasser eines Beitrags die Nutzungsrechte für seine Inhalte hat. „Im Zweifel würde ich davon absehen, solche Inhalte zu retweeten oder zu teilen.“ Beispiele sind Bilder der jüngeren Zeitgeschichte oder Videomaterial aus Filmen.

Rechtlich gesehen ist momentan noch unklar, ob das Teilen eines Bildes oder Videos oder das Einbinden eines Beitrags auf der eigenen Webseite eine Nutzung im urheberrechtlichen Sinne ist. Aktuell beschäftigen sich der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage.

Jan Böhmermann tappt in die Falle

Wie schnell das gehen kann musste Comedian Jan Böhmermann am eigenen Leib erfahren. Über seinen Twitter-Account verbreitete Böhmermann die berühmte Aufnahme von Martin Langer von den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen verbreitet. Das Bild zeigt einen Mann beim Hitlergruß, der eine Jogginghose mit Urinfleck trägt. Sechs Monate später erhielt Böhmermann eine Abmahnung vom Fotografen.

„Mein Bild hat eine starke Aussage, eine hohe Strahlkraft - und deswegen erst recht einen hohen Wert“, sagte Langer gegenüber dem Portal „meedia“. Böhmermann antwortete via Facebook: „Nein, ich habe den Fotografen „martin_langer“ nicht vorher gefragt, ob ich das Bild twittern darf. Ja, ich befand mich in der (offenbar falschen) Annahme, dass der Fotograf dieses zeitgeschichtliche Fotodokument (möglicherweise unter Angabe des Fotocredits) zur honorarfreien Verwendung außerhalb professioneller Presse freigegeben habe.“

Martin Langer empfindet das Verhalten des Moderators als kränkend. „Warum werde ich als Täter dargestellt, wenn ich mich an geltende Gesetze halte?“, fragt er. Böhmermann hat jedoch abermals zum Gegenschlag ausgeholt und das entsprechende Bild einfach nachgestellt. (dpa, lt)