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Landtag 13 Ordnungsrufe im Landtag 2023

Vom „Besserwessi“ zum „dreckigen Rassisten“: Solche und noch heftigere Aussagen haben Landtagsabgeordneten Ordnungsrufe eingebracht. Andernorts werden Rufe nach härten Strafen bei solchen Tönen laut.

Von dpa 03.04.2024, 10:01
Blick in eine Plenarsitzung des Thüringer Landtags.
Blick in eine Plenarsitzung des Thüringer Landtags. Martin Schutt/dpa

Erfurt - Weil sie bei Landtagssitzungen etwa verbal über die Stränge geschlagen haben, sind mehrere Abgeordnete auch im vergangenen Jahr zur Ordnung gerufen worden. 13 Ordnungsrufe und4 Rügen listet der Landtag in einer Übersicht für 2023 auf. Eine entsprechende Mahnung erhielt ein CDU-Abgeordneter, jeweils zwei Mal wurden die Linke-Abgeordnete Anja Müller und Katharina König-Preuss verwarnt und acht Mal Mandatsträger der AfD. Sechs Ordnungsrufe kassierte dabei allein der AfD-Abgeordnete Ringo Mühlmann. Dazu kamen vier Rügen: Eine ging an einen FDP-Mann, eine weitere gegen einen CDU-Abgeordneten, sowie jeweils eine gegen zwei AfD-Abgeordnete.

2022 riefen Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter Parlamentarier neun Mal zur Ordnung: drei Mal traf es CDU-Männer, in einem Fall einen Abgeordneten der Grünen und fünf Mal AfD-Mitglieder des Landtags. Auch damals sammelte Mühlmann mit drei Ordnungsrufen die meisten Verwarnungen. Zusätzlich wurden 2022 sieben Rügen ausgestellt: vier gegen AfD-Abgeordnete, zwei gegen Linke-Abgeordnete und einen gegen einen FDP-Mann. Die Zahl der erteilten Ordnungsrufe lag 2021 bei acht, im Vorjahr bei vier. Gerügt wurde 2021 vier Mal, 2020 immerhin zwölf Mal.

Ausschluss nach drei Ordnungsrufen

Wer drei Ordnungsrufe innerhalb einer Landtagssitzung kassiert, kann von der weiteren Sitzung ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen ist ein weitergehender Ausschluss möglich. In den vergangenen beiden Jahren wurden aber keine Abgeordneten von Sitzungen ausgeschlossen. Milder als der Ordnungsruf ist die Rüge: Sie weist die Person, die sie erhält, auf einen Verstoß hin, ohne weiter zu sanktionieren. In der Geschäftsordnung des Landtags heißt es dazu: „Verletzt eine Rednerin beziehungsweise ein Redner die Würde oder die Ordnung des Hauses, wird sie beziehungsweise er von der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten gerügt oder mit Nennung des Namens zur Ordnung gerufen.“

Pommer: Ton im Plenarsaal wird rauer

Der Ordnungsruf sei das letzte Mittel der Wahl, um die Würde und Ordnung des Hauses zu wahren, sagte Landtagspräsidentin Pommer auf Anfrage. „Ich mahne daher grundsätzlich schon vorher zu Mäßigung und Sachlichkeit, wenn ich bemerke, dass die Debatte sich nicht mehr dem eigentlichen Gegenstand der Diskussion widmet.“ Das Parlament habe eine Vorbildwirkung für den wertschätzenden Meinungsaustausch. „Doch auch ich beobachte mit Sorge, wie der Ton im Plenarsaal und auf der Straße rauer wird. Das Zwischenmenschliche darf uns bei allen unterschiedlichen Positionen aber nicht verloren gehen.“

Die Einführung eines Ordnungsgeldes bei wiederholten Ausfällen im Plenum sei in Thüringen bislang aber nicht absehbar, betonte Pommer weiter. Dafür müsse die Initiative von den Abgeordneten selbst ausgehen, um die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

In Sachsen etwa forderte die SPD-Fraktion im dortigen Landtag jüngst schärfere Sanktionen, nachdem eine Debatte im Plenum im März aus dem Ruder gelaufen war, weil mehrere Abgeordnete wild durcheinander gebrüllt hatten. Im bayerischen Landtag sollen bei besonders heftigen Ausfällen oder wiederholtem Pöbeln bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld fällig werden, wie Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) Mitte März angekündigt hatte.