Werbespots Werbespots: Marseille zieht vor Gericht

Hamburg/dpa. - Die Medienanstalt hatte einen Fernsehspot des Klinik-Betreibersverboten, weil sie darin eine unzulässige politische Werbung für denMehrheitsaktionär des Unternehmens, Ulrich Marseille, sah. Marseilleist zugleich Spitzenkandidat der Schill-Partei bei der Landtagswahlam 21. April. Private Lokalsender dürfen in Sachsen-Anhalt lautLandesmedienanstalt aber keine Werbung für Parteien ausstrahlen.Marseille-Sprecherin Hartung sagte dagegen, bei den Spots handele essich ausschließlich um Werbung für Seniorenwohnparks.
Die Hamburger Marseille-Kliniken AG betreibt in Sachsen-Anhaltzehn Seniorenwohnheime und eine Reha-Klinik. Das Unternehmen streitetsich vor Gericht schon seit längerem mit dem Sozialministerium. Dabeigeht es um öffentliche Fördergelder in Millionenhöhe für dieSeniorenwohnheime.