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Wer ist eine "Schlüsselperson"? Wer ist eine "Schlüsselperson"?: Diese verschärften Regeln gelten während Corona-Krise

Von Hagen Eichler und Max Hunger 17.03.2020, 08:00
Ärzte behandeln einen Coronavirus-Patienten
Ärzte behandeln einen Coronavirus-Patienten KEYSTONE

Magdeburg/Halle - Das Coronavirus treibt die Politik vor sich her: Erst am Freitagnachmittag hatte die Landesregierung entschieden, Schulen und Kitas zu schließen. Am Sonntagnachmittag trat der Erlass in Kraft - und verschärfte die Regeln sogar noch. Die Details:

1. Ab wann gelten die verschärften Regeln zur Schließung von Schulen und Kitas?

Ab Mittwoch wird der Zugang zu Betreuungseinrichtungen weiter eingeschränkt. Krippen, Kindergärten und Schulen dürfen dann nur noch von einem sehr kleinen Kreis von Kindern besucht werden.

2. Welche Kinder bekommen dann noch Betreuung oder Unterricht?

Bis Dienstag dürfen auch solche Kinder die Einrichtungen besuchen, deren Eltern keine andere Betreuung organisieren konnten. Ab Mittwoch haben nur noch Kinder sogenannter Schlüsselpersonen Zutritt. Gemeint sind Menschen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung garantieren, für die Gesundheitsversorgung oder für „zentrale Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens“ wichtig sind.

4. Welche Berufe sind das konkret?

Gemeint sind etwa Ärzte, Pflegepersonal, Soldaten und Polizisten, Feuerwehrleute, Mitarbeiter in Apotheken, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Justiz und Gefängnissen, in Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, in den Medien, im Lebensmittelhandel, in der Versorgung mit Energie, Wasser, Telekommunikation und in der Entsorgung.

4. Wie kann ein Beschäftigter nachweisen, dass er zu einer dieser Personengruppen gehört?

Notwendig ist laut Erlass eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Selbstständige müssen eine Eigenauskunft vorlegen.

5. Reicht es aus, wenn ein Elternteil zu den Schlüsselpersonen zählt?

Nein, eine Betreuung für die Kinder gilt es nur, wenn beide Elternteile im Beruf unabkömmlich sind oder wenn das für ein alleinerziehendes Elternteil der Fall ist, und wenn eine andere Unterbringung nicht möglich ist.

6. Was ist mit dem Betreuungsanspruch?

Eigentlich hat in Sachsen-Anhalt jedes Kind ein gesetzliches Anrecht auf Betreuung. Das gilt vom Krippenalter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Noch am Freitag hatte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) gesagt, der Rechtsanspruch gelte weiter; allerdings appellierte sie an Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. Ab diesem Mittwoch ist der Betreuungsanspruch für fast sämtliche Kinder ausgesetzt.

7. Haben die Eltern ihre Kinder am Montag wirklich zuhause gelassen?

Ja, die Schulen waren weitgehend leer. Im Wittenberger Lucas-Cranach-Gymnasium erschien von 583 Schülern lediglich einer.In ganz Halle haben offiziellen Angaben zufolge Eltern von sieben Schulkindern und 26 Kitakindern die Notbetreuung in Anspruch genommen. Die Lehrergewerkschaft GEW rügt allerdings den fehlenden Vorlauf. „Die Anweisung zur Schulschließung ist relativ spät gekommen“, sagte Landesvorsitzende Eva Gerth. Entsprechend unvorbereitet seien viele Schulen in die neue Woche gestartet, sagte sie. „Ein oder zwei Tage mehr Zeit zur Vorbereitung wären schön gewesen.“ Allerdings hätten die Schulen schon ganz andere chaotische Situationen gemeistert.

8. Woher bekommen Schüler Lernstoff für zuhause?

Für die lange Zeit bis Ostern sollen die Schulen Lehrstoff auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen. Sachsen-Anhalt nutzt dafür vor allem die Lernplattformen Moodle und emuCloud.

9. Funktionieren die digitale Lernangebote?

Laut Bildungsministerium halten die Server dem Ansturm der vielen Schüler stand. „Die Zugriffszahlen haben sich teils verhundertfacht, in einzelnen Momenten sind einzelne Angebote nicht abrufbar. Aber die Systeme laufen. Wir bemühen uns um zusätzliche Serverkapazitäten“, sagte Ministeriumssprecher Stefan Thurmann.

10. Worauf müssen sich die Schüler der Abschlussjahrgänge in diesem Jahr einstellen?

Im Netz kursieren Falschmeldungen, wonach Sachsen-Anhalt die Abiturprüfungen verschoben habe. Das Bildungsministerium widerspricht. Allerdings kann bislang niemand sagen, wie die Lage in einigen Wochen ist. Am 20. April beginnen die Prüfungen in Sekundarschulen, vom 27. April bis 8. Mai laufen die schriftlichen Prüfungen für Abiturienten. „Eine Verschiebung würde sehr schwierig, weil wir danach noch ausreichend Zeit für Korrekturen und mündliche Prüfungen brauchen“, sagt Bernd Ludlei von der Vereinigung der Schulleiter an Gymnasien. (mz)