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Weitere Schulschließungen in Sachsen-Anhalt? Weitere Schulschließungen in Sachsen-Anhalt?: Urteil lässt Schulen hoffen

Von Jan-Ole Prasse 20.01.2015, 19:59
Eine Schülerin trägt ein Schild mit der Aufschrift «Rettet meine Schule» während einer Demonstration des Aktionsbündnisses «Grundschulen vor Ort» am Rande der Landtagssitzung in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Eine Schülerin trägt ein Schild mit der Aufschrift «Rettet meine Schule» während einer Demonstration des Aktionsbündnisses «Grundschulen vor Ort» am Rande der Landtagssitzung in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). dpa Lizenz

Halle (Saale) - Für 27 gefährdete Grundschulen in Sachsen-Anhalt kommt Hoffnung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.

„Das Urteil ist eins zu eins auf Sachsen-Anhalt übertragbar“, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Jürgen Leindecker, der MZ. Betroffene Gemeinden könnten nun gegen das Landesschulgesetz klagen, wenn sie mit der Schließung einer Grundschule nicht einverstanden seien. „Ich schließe nicht aus, dass Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen“, sagte Leindecker.

Denn auch im Schulgesetz in Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass die Landkreise nach den Vorgaben des Kultusministeriums ihre Schulentwicklungspläne aufstellen. Bei der Schließung einer Grundschule muss die betroffene Gemeinde nur angehört werden. Ihr Votum ist nicht bindend.

Das Kultusministerium hat bisher für Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 60 vorgegeben. Damit sind 27 von 461 Grundschulen bis zum Schuljahr 2018/19 von der Schließung bedroht, unter anderem in der Stadt Südliches Sachsen-Anhalt (Anhalt-Bitterfeld) und in Hayn (Mansfeld-Südharz). Dies geht aus einer Zusammenstellung des Ministeriums hervor, die der MZ vorliegt.

Kleinparschleben
Elbeschule
Greppin
Walternienburg oder Steutz
Stadt Südliches Anhalt

Schweltzer
Prilitz
Karsdorf
Kayna

Rottmersleben
Eichenbarleben
Langenweddingen
Hornhausen
Kroppenstedt
Hamersleben
Angern

Heudeber

Blankenheim
Hayn

Estedt

Neu Königsaue
Hoym

Schköna
Kemberg, Dabrun oder Radis
Mühlanger

Die Opposition forderte angesichts des Urteils eine Änderung des Gesetzes. Sonst drohe eine Klagewelle, sagte Claudia Dalbert, Fraktionschefin der Grünen. „Wir brauchen eine Regelung für eine richtige Mitwirkung der Gemeinden.“
Das Kultusministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil. Die Entscheidung müsse in der nächsten Änderung des Gesetzes aufgegriffen werden, die frühestens in der nächsten Legislaturperiode anstehe. Klagen von Gemeinden befürchtet das Ministerium nicht. Die Schulplanung der Landkreise sei schon zuvor - auch ohne gesetzliche Regelung - im Einvernehmen mit den Gemeinden erfolgt.

Das sehen die betroffenen Kommunen anders. „Das Land und der Landkreis haben ihr Ding durchgezogen, wir haben uns immer dagegen gewehrt“, sagte Torsten Seelig, Bürgermeister von Kemberg (Kreis Wittenberg). Dort sind zwei Grundschulen bedroht. Das Urteil des Verfassungsgerichts gebe Rückenwind im Kampf um den Erhalt. „Wir werden keine Grundschule schließen und behalten uns vor, dagegen gerichtlich vorzugehen“, sagte er. (mz)