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Wahlkampf Wahlkampf: DVU wirbt mit Brandt und Bebel

Von Hendrik Kranert 21.02.2006, 19:14
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt (l.) und der DVU-Vorsitzende Gerhard Frey schließen am Samstag (15.01.2005) in München eine Wahlallianz. (Foto: dpa)
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt (l.) und der DVU-Vorsitzende Gerhard Frey schließen am Samstag (15.01.2005) in München eine Wahlallianz. (Foto: dpa) dpa

Magdeburg/MZ. - Die Landes-SPD sieht kaum Chancen, den Spot mit juristischen Mitteln zu verhindern.

In dem DVU-Spot sind erst Fanfarenstöße und Trommelwirbel zu hören - dann werden die einstigen SPD-Politiker August Bebel, Friedrich Ebert, Kurt Schumacher und Willy Brandt gezeigt. Nach Kommentaren wie "großer nationaler Sozialistenführer" erscheint DVU-Chef Gerhard Frey, der "für das Vermächtnis der sozialdemokratischen Patrioten" kämpfte. SPD-Landesvorsitzender Holger Hövelmann nannte es "widerlich", dass historische Persönlichkeiten der Sozialdemokratie von der DVU verunglimpft und diffamiert werden. "Wir nehmen das nicht kampflos hin", so Hövelmann. Es gebe aber kaum Möglichkeiten, die Ausstrahlung zu verhindern. "Als Partei haben wir juristisch keine Chance", räumte Hövelmann ein. Denn die SPD besitzt keine Rechte an den Namen der vier Personen. Nur über die Persönlichkeitsrechte sei der Verwendung beizukommen.

Der SPD-Bundesvorstand baut hier auf die Hinterbliebenen von Willy Brandt und hat ihnen juristischen Beistand angeboten. Hövelmann zufolge sei es auf diese Weise bereits im Landtagswahlkampf in Brandenburg gelungen, den Missbrauch des Namens der verstorbene Regine Hildebrandt durch die DVU zu verhindern.

Die DVU liegt unterdessen im Streit mit dem MDR: Statt der je zwei Fernseh- und Hörfunkspots für Wahlwerbung verlangt die DVU drei. Andere Parteien würden bis zu acht Spots im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bekommen, so Landesvorsitzender Ingmar Knop auf der DVU-Internetseite, dies sei ein "eklatanter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit".

MDR-Sprecherin Birthe Gogarten wies die Vorwürfe zurück: Nach dem Parteiengesetz stünden der DVU nur zwei Werbesendungen zu; acht seien den größten im Bundestag vertretenen Parteien vorbehalten, vier der Opposition. Die DVU habe hingegen keinen Sitz im Bundestag. Die DVU will die geforderte Anzahl nun gerichtlich durchsetzen.