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Volksverhetzend oder nicht? Volksverhetzend oder nicht?: Gerichte entscheiden über NPD-Plakate

22.05.2019, 11:53
Hat die NPD mit Wahlplakaten gegen geltendes Recht verstoßen?
Hat die NPD mit Wahlplakaten gegen geltendes Recht verstoßen? dpa

Erfurt/Bautzen - Wenige Tage vor der Kommunal- und Europawahl muss sich die Justiz reihenweise mit Wahlplakaten der rechtsextremen NPD auseinandersetzen. Mehrere Kommunen unter anderem in Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben angeordnet, dass die Plakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ abgehängt werden sollen.

Die Partei geht mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten dagegen vor. In Sachsen und Thüringen setzten sie sich durch - allerdings bisher nur aus rein formalen Gründen. Eine endgültige Entscheidung der Oberverwaltungserichte, ob die Plakate volksverhetzend sind, steht noch aus.

Im ostsächsischen Görlitz können die Plakate vorerst hängen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gab der rechtsextremen Partei aus formalen Gründen recht, wie OVG-Sprecher Thomas Tischer am Mittwoch sagte. (Az.: 3 B 151/19). Die Stadt Görlitz hatte Mitte Mai angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden sollen. Ausländische Einwohner könnten sich durch diese Kampagne angegriffen und verächtlich gemacht fühlen, begründete die Kommune.

Gericht - NPD-Plakate werden wegen Formfehler nicht abgenommen

Allerdings versäumte die Stadt eine vorgeschriebene Anhörung der NPD. Damit sei der Bescheid aus formalen Gründen rechtswidrig, sagte Tischer. Das OVG bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Ähnlich urteilte auch das Verwaltungsgericht Weimar, das am Dienstag eine Verfügung der Stadt Ohrdruf für unwirksam erklärte. Auch diese Kommune habe es versäumt, die NPD anzuhören, bevor sie sie aufgefordert habe, die Plakate zu entfernen.

Inhaltlich sei damit über die Plakate noch nichts gesagt, betonte OVG-Sprecher Tischer in Bautzen. Das Gericht hat noch einen zweiten Fall aus Zittau auf dem Tisch. Dort hatte das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Über die Beschwerde der NPD dagegen werde das OVG frühestens am Donnerstag entscheiden. In Thüringen geht die NPD nach eigenen Angaben noch gegen Verfügungen der Städte Sömmerda und Gotha vor.

In Nordrhein-Westfalen musste das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Plakate beurteilen. Es gab dem Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, Hans Wilhelm Reiners (CDU) recht, der die NPD am 16. Mai per Ordnungsverfügung aufgefordert hatte, die Plakate mit dem Satz zu entfernen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich. (dpa)