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Fragen & Antworten Vogelgrippe ist hoch ansteckend

Von Irene Meichsner 11.11.2016, 13:17
Legehennen stehen in einem Betrieb für die Produktion von Eiern aus Freilandhaltung.
Legehennen stehen in einem Betrieb für die Produktion von Eiern aus Freilandhaltung. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Virus H5N8 ist groß. Die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit hat die Gefahr einer Ansteckung von Nutzgeflügel durch das Vogelgrippe-Virus H5N8 gestern als „hoch“ eingestuft. Anfang November war der Erreger in einem Putenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. 2 000 Tiere starben, mehr als 30 000 Mastputen und weitere 1 000 Tiere in einem Sperrbezirk wurden getötet. Danach gab es Ausbrüche in den Niederlanden sowie in Großbritannien. In einem Mastbetrieb in den Niederlanden wurden 150 000 Legehühner getötet.

Woher kommt das Vogelgrippe-Virus?

Der Nachweis von H5N8 bei einer wilden Krickente, die auf der Insel Ummanz bei Rügen erlegt wurde, spricht dafür, dass der Erreger über Zugvögel eingeschleppt worden sein könnte. In seiner Gen-Sequenz ähnelt er einem Virus, der für einen Ausbruch in Südkorea verantwortlich ist, wo seit Januar zwölf Millionen Tiere gekeult wurden. Auch China und Japan meldeten Fälle von H5N8 bei Nutztieren und Wildvögeln. Da es keine direkten Vogelflugrouten gibt, die Ost- und Südostasien mit Westeuropa verbinden, vermutet das FLI den Ursprung in Nordsibirien, wo viele Enten und Gänse brüten. Von dort aus könnte es zu einer Verbreitung durch Wildvögel gekommen sein, die auch in Europa überwintern. Auch das Risiko einer Übertragung durch die „illegale Einfuhr“ - etwa von infiziertem Geflügel - stuft das FLI als „hoch“ ein.

Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Um jeden Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern, dürfen vielerorts Hühner, Enten, Puten und Gänse nur noch in geschlossenen Räumen oder überdachten Volieren gehalten werden. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies landesweit. In Sachsen-Anhalt gilt ab heute in Risikogebieten eine Stallpflicht. Sie wurde auch für Risikogebiete Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Brandenburgs, Schleswig-Holsteins und des Saarlandes erlassen. Man orientiert sich an Flugrouten und Rastplätzen durchziehender Wildvögel. In NRW sind knapp zehn Prozent der Landesfläche erfasst. Wie viele der 24 000 Geflügelhalter in NRW mit ihren 24 Millionen Tieren tatsächlich betroffen sind, ist offen. Die Bundesregierung hat aber auch schon eine bundesweite Stallpflicht gefordert.

Wie gut sind wir auf solche Ausbrüche vorbereitet?

Im Prinzip scheinen die Alarmpläne zu funktionieren. Man hat viel vom Vogelgrippe-Virus H5N1 gelernt, das zuerst in Asien auffiel und 2006 Deutschland erreichte. In der EU gelten strenge Regeln zum Umgang mit hoch ansteckenden Vogelgrippe-Viren. Im Rahmen eines europaweiten Wildvogel-Monitorings wurden im Vorjahr 15 442 Tiere von einem britischen Labor untersucht, darunter sowohl krank oder tot aufgefundene Tiere als auch zu Testzwecken geschossene Vögel. Mit der am 17. November erlegten Krickente wurde erstmals ein infiziertes Tier entdeckt.

Wie gefährlich ist der Erreger?

Das Virus ist für das empfindliche Mastgeflügel offenbar hoch aggressiv. Sollte sich H5N8 weiter ausbreiten, besteht die Gefahr wirtschaftlicher Einbußen, speziell in weniger gut ausgestatteten Ländern entlang der Flugrouten von Zugvögeln. Die Gefahr für Menschen halten Experten für „extrem gering“. Frettchen, die als Modellorganismen dienen und mit H5N8 infiziert wurden, sind nicht ernsthaft erkrankt. Auch aus Südkorea wurde bisher kein Fall bei Menschen bekannt. Wer in Ausbruchsbetrieben tätig war, sollte laut FLI aber „für zehn Tage unter Beobachtung gestellt werden“.