Verbraucher Verbraucher: Händler wehren zu viele Reklamationen unberechtigt ab
Halle/dpa. - Kunden stoßen bei der Beanstandung von Waren beiHändlern nicht selten auf taube Ohren. «Sie haben es schwer, Mängelauch nach dem ersten Halbjahr noch erfolgreich zu reklamieren», sagteGabriele Emmrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, am Donnerstag in Halle zu den Ergebnissen einer Untersuchung.Verbraucherschützer aus Brandenburg, Sachsen und Thüringen hattendazu gemeinsam bei 150 Stichproben das Verhalten von Händlern unterdie Lupe genommen.
Trotz der gesetzlich festgeschriebenen zweijährigen Haftung fürSachmängel, lehnten Händler besonders bei technischen Konsumgüterndie Ansprüche ihrer Kunden häufig ab, hieß es. Allein in 45 Fällen inSachsen-Anhalt wurde die Verantwortung auf den Herstellerabgewimmelt. Zudem wollten Händler auch von einem zweijährigenEinstehen für Mängel an einer Ware nichts wissen. «In einigen Fällenhielten sie diese gesetzliche Regelung sogar für ein Gerücht underteilten Kunden eine Abfuhr», sagte Emmrich.
«Entgegen der Auffassung vieler Händler muss der Kunde keineswegsimmer ein teures technisches Gutachten vorlegen, um zu beweisen, dassdie Ware bereits beim Kauf mangelhaft war», sagte dieVerbraucherschützerin. Für die Bearbeitung einer Reklamation seienKunden auch aufgefordert worden, eine Vereinbarung zurKostenübernahme für Reparatur, Überprüfung, Anfahrt oder Entsorgungzu unterzeichnen.