Verbot in Sachsen-Anhalt Verbot in Sachsen-Anhalt: Polizei nimmt Kutten der Hells Angels ins Visier

Magdeburg - Die Luft für die Hells Angels wird wieder ein Stück dünner: Nun verfolgt nun auch die Polizei in Sachsen-Anhalt das Tragen von verbotenen Symbolen des Rockerclubs. Ein entsprechender Erlass liege inzwischen allen Polizeibehörden im Land vor, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit. Der bereits seit Juni angekündigte „Kutten-Erlass“ gelte ab sofort. Er sei ein Baustein im Kampf gegen Rockerkriminalität.
Wie andere Länder beruft sich Sachsen-Anhalt dabei auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das hatte im April dieses Jahres entschieden, dass auch abgewandelte Formen der Symbole eines bereits in den 80er Jahren verbotenen Hells-Angels-Charters unzulässig sind. Der Totenkopf im Profil mit Engelsflügel und der Hells-Angels-Schriftzug dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. Nach Angaben aus dem Ministerium gilt das für Kutten oder andere Kleidungsstücke, aber zum Beispiel auch für Fahrzeuge, Vereinsheime oder gar offen sichtbare Tätowierungen. Bei Verstößen drohen Strafanzeigen nach dem Vereinsgesetz - und damit Geldstrafen oder bis zu ein Jahr Haft. Zudem sind Sicherstellungen möglich.
Das „Kutten-Verbot“ gilt inzwischen in den meisten Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat zudem als einziges Land auch die Symbole der konkurrierenden Bandidos und sechs anderer Rockerclubs verboten. In Sachsen-Anhalt wird eine Ausweitung nach Ministeriumsangaben geprüft. (mz/lö)