Urteil in Leipzig Urteil in Leipzig: Lebenslange Haft für Mord an Tagesmutter

Leipzig - Erst stahl er der Mutter seiner Freundin ihre Ersparnisse, dann brachte er die 64-Jährige um: Für den Mord an einer Tagesmutter in Leipzig ist ein 24-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am Freitag des Mordes sowie des besonders schweren Raubes mit Todesfolge schuldig. Der Angeklagte hatte gestanden, die 64-Jährige im vorigen Oktober in ihrer Wohnung getötet zu haben.
34 Messer- und Scherenstiche
„Sie haben einen extrem brutalen Mord begangen“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf zu dem 24-Jährigen. Die Leiche der Frau wies 34 Messer- und Scherenstiche auf. Ein Rechtsmediziner hatte das als regelrechten „Overkill“ bezeichnet. Der Mann habe aus Habgier gemordet, sagte Jagenlauf. Nach dem Tod der Frau, die als Tagesmutter arbeitete, habe er deren Wohnung durchsucht und Schmuck, Münzen sowie eine Spielkonsole gestohlen. Unmittelbar danach habe er Teile der Beute zu Geld gemacht.
Opfer und Täter hatten zuvor über gestohlene 11 500 Euro gestritten. Der 24-Jährige gab im Prozess zu, einen Beutel mit dem Geld im Mai 2013 aus einem Schlafzimmerschrank genommen zu haben. Die 64-Jährige hatte ihn angezeigt und auch einen Detektiv auf ihn angesetzt. Im Oktober wollte er sie dazu bewegen, die Anzeige zurückzunehmen. Als die Frau rigoros ablehnte, entschloss sich der 24-Jährige nach Überzeugung des Gerichts, sie zu töten.
Angeklagte reagiert mit Grinsen, Kopfschütteln und Drohgebärden
Der bis zum Hals tätowierte Angeklagte quittierte den Urteilsspruch mit Grinsen, Kopfschütteln und Drohgebärden in den Zuschauerraum. Er hatte im Prozess erst geschwiegen und dann kurz vor Schluss doch noch ein Geständnis abgelegt. Dieses wertete die Strafkammer jedoch auch als Versuch, „sich an den für eine Verurteilung relevanten Punkten vorbeizumogeln“, wie Jagenlauf sagte. Dass die 64-Jährige den Mann angegriffen haben soll, wie von ihm behauptet, und dass er in der Wohnung lediglich nach einem Notizbuch gesucht und nichts gestohlen haben wollte, sei „ziemlicher Blödsinn“.
Die Staatsanwaltschaft hatte neben lebenslanger Haft auch gefordert, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Dann wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Gericht stellte die besondere Schuldschwere jedoch nicht fest. Der Verteidiger des 24-Jährigen hatte zehn Jahre wegen Totschlags gefordert. Er ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegen wird. (dpa)