Urteil Urteil: Gericht spricht Berliner Designer Ampelmännchen-Rechte zu

Leipzig/dpa. - Er kann seine breiteProduktpalette mit der Kultfigur weiter ausbauen. Das LandgerichtLeipzig hat ihm am Freitag einen Großteil der Markenrechte an dembeliebten Souvenir- und Designartikel zugesprochen. Damit war dieKlage des Berliners gegen den sächsischen Ingenieur Joachim Roßbergim Wesentlichen erfolgreich. Roßberg, der zu DDR-Zeiten alleinigerHersteller von Verkehrsampeln war, darf das Ampelmännchen nur nochals Aufdruck auf Etiketten alkoholischer Getränke verwenden. Davonausgenommen ist Bier.
Mit dem Urteil stehen Heckhausen für seine Ampelmann GmbH neue Wegezur Produktion des beliebten Souvenir- und Designartikels offen. Ihmwurden die Rechte für Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowieSchreibwaren zugesprochen. Gegen die entsprechenden Löschung beimPatentamt in München hatte sich Roßberg bislang vehement gewehrt.Mehrere Einigungsversuche scheiterten. Nun ist der 55-Jährige perGerichtsurteil dazu verpflichtet, der Löschung zuzustimmen.
«Das ist toll», sagt Heckhausen strahlend. «Damit wird der Wegfür neue Produktideen frei.» Unmittelbar nachdem Richter BerndGicklhorn das Urteil verkündet hatte, präsentierte der 45-Jährige imBlitzlichtgewitter der Fotografen verschiedene Ballmodelle. DerBerliner will sofort mit Sportartikeln auf den Markt gehen. KarlPeglau, Erfinder des Ampelmanns, hat ihm auch weiterhin seineUnterstützung zugesagt. Ein Vertrag über die Nutzungsrechte verbindetdie beiden seit Mitte der 90er Jahre. Stolz trägt Peglau ein Polo-Shirt mit «grünem Geher». «Im Tennisclub haben sie schon gefragt, woes das gibt», berichtet der 79-Jährige strahlend.
Roßberg ist das Lachen zunächst vergangen. Mit entschlossenerMiene kündigt er aber an, weiter zu kämpfen. Zumindest für dieMarkenrechte im Bereich Metall will er in Berufung gehen. «Ich habeja auch den Druck, Arbeitsplätze zu sichern», sagt der Sachse. VierMitarbeiter beschäftigt der Ingenieur, der ebenfalls Produkte mit demAmpelmann-Logo vertreibt. Im Vergleich zu Heckhausen hatte er nurwenige Markenrechte beim Patentamt. Mit dem Urteil bleiben ihm nurnoch 2 von 15 geschützten Bereichen: Der «rote Steher» und der «grüneGeher links» als Logo für alkoholische Getränke wie Likör oder Sekt.
Um die hatte Heckhausen ohnehin nicht gekämpft. In seinen Augenpassen Alkohol und die Kultfigur nicht zusammen. Nach dem Urteilkönnte er sie aber als Logo für Bier und Saft verwenden. Schwerpunktder Ampelmann GmbH bilden bislang jedoch Produkte im Souvenir- undDesignbereich. Die Produktpalette reicht vom Schlüsselanhänger überBadeschlappen und T-Shirt bis zur Leuchte. Das Jahr 2005 hat dasUnternehmen eigenen Angaben zufolge mit einer Umsatzsteigerung von 50Prozent abgeschlossen. Das Geschäftsvolumen vergrößerte sich auf 2,4Millionen Euro gegenüber 1,6 Millionen Euro im Vorjahr.