Unwetterschäden Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt wofür?
Halle/MZ. - Vom Unwetter Betroffene sollten wegen einer Schadensregulierung einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen. "Am wichtigsten für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung",sagt Uwe Bohmeier von den Öffentlichen VersicherungenSachsen-Anhalt (Ösa). Sie reguliere Schäden am Haus, dazu zählten beschädigte Dächer, Fenster oder Hauswände. Mieter brauchten eine Hausratversicherung. Sie zahle zum Beispiel,wenn ein herumfliegender Ast neben der Fensterscheibe auch Schränke, Teppiche oder Fernseher beschädigt. Für Schäden an abgestellten Autos sei die Teilkasko-Versicherung des Kraftfahrzeughalters zuständig.
Die Wohngebäudeversicherung deckt laut SvenKretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-AnhaltSchäden durch Stürme ab Windstärke 8 und durchLeitungswasser beziehungsweise Rohrbruch ab.In der Hausratversicherung seien nur Schädeninfolge von Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8,Hagel und daraus resultierende Folgeschädenversichert. Kretzschmar empfiehlt, die Versicherungspolicegenau zu studieren. Etwa bei alten DDR-Verträgenkönne es sein, dass Sturmschäden nicht versichertsind. Wichtig sei in jedem Fall, die Schädenunverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.