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Unfall Unfall: Bullerjahns Sorgenkind

Von HENDRIK KRANERT-RYDZY UND KAI GAUSELMANN 07.06.2011, 19:39

MAGDEBURG/MZ. - Erst zu Wochenbeginn plädierte Landes-Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) für eine Ausweitung des Alkoholverbots am Steuer bis 25 Jahre. Grund: Junge Autofahrer haben im Vergleich zu älteren ein 139-mal höheres Risiko, unter Alkoholeinfluss zu verunglücken. Obwohl Finanzminister, ist das nun auch unfreiwillig zum Thema von Kabinettskollege Jens Bullerjahn (SPD) geworden: Gegen seinen Sohn Toni wird ermittelt, weil er betrunken Auto gefahren ist - und obendrein ohne Führerschein. Auch Vize-Ministerpräsident Bullerjahn drohen Konsequenzen: Er ist als Halter des Wagens in der Verantwortung.

Pannenhelfer rief die Polizei

Der 26-jährige Toni Bullerjahn soll in Halle mit einem Kleinwagen so stark gegen den Bordstein geprallt sein, dass ein Reifen beschädigt wurde. Der von ihm gerufene Pannendienst verständigte dann die Polizei - bei 2,16 Promille soll der Atemalkoholwert des Ministersohnes gelegen haben. Einen Führerschein konnte Bullerjahn junior nicht vorweisen. Den hatte er 2009 wegen einer ersten Trunkenheitsfahrt abgeben müssen. Im März 2010 soll die Sperre aber ausgelaufen sein - warum Toni Bullerjahn den Führerschein nicht wieder beantragt hat, ist unklar. Jedenfalls wird gegen den halleschen Studenten jetzt wegen des Verdachts auf Fahren ohne Führerschein und Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Beide Delikte können je mit einer Geldbuße oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Ob wegen der Trunkenheitsfahrt auch Vater Jens Bullerjahn Konsequenzen drohen, ist noch offen. "Wir führen gegen ihn derzeit kein Ermittlungsverfahren", sagte Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck der MZ. Geprüft werde allerdings der Verdacht auf Gestatten einer Fahrt ohne Führerschein. Auch bei diesem Delikt beträgt die Höchststrafe ein Jahr Haft oder Geldbuße. Diese Prüfung ist aber nur eine Voruntersuchung, eine "allgemeine Rechtssache". Jens Bullerjahn ist auch Landtagsabgeordneter und genießt als solcher Immunität vor Strafverfolgung. Die Immunität wird auf Antrag von Behörden in der Regel problemlos vom Parlament aufgehoben. Beantragt hat die Staatsanwaltschaft dies aber bisher nicht, das ist laut Schieweck Teil der Prüfung. Zu Details wollte er sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Bullerjahn bestätigte die Vorwürfe gegen sich und seinen Sohn. Dass er die Trunkenheitsfahrt nicht gutheiße, "muss ich wohl niemandem erklären. Ich bin vor allem froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist", sagte Bullerjahn der MZ. "Toni muss jetzt wie jeder andere auch die Konsequenzen tragen, das ist nur vernünftig." Er sei davon ausgegangen, dass sein Sohn den Führerschein zurück bekommen hat. Der Kleinwagen sei zwar auf ihn zugelassen, Toni habe diesen aber dauerhaft genutzt. Wegen des laufenden Verfahrens wollte sich Bullerjahn nicht weiter dazu äußern. "Ich stelle mich aber auch vor meinen Sohn, dafür bin ich als Vater da. Aber ich bitte um Verständnis: Alles andere ist Privatangelegenheit. Wir werden im Kreise der Familie damit umgehen, das klären wir intern."

Ernste Konsequenzen

Während Jens Bullerjahn Chancen hat, ohne Ermittlungen und Verfahren davon zu kommen, drohen seinem Sohn ernste Konsequenzen. Der hallesche Strafrechtler Christian Schröder sagte, dass es sich beim Fahren unter Alkohol ab 1,1 Promille um eine Straftat handele. "Bei Wiederholungstätern mit mehr als zwei Promille wird es zudem schwierig, auf absehbare Zeit den Führerschein wieder zu bekommen", so Schröder zur MZ. Dazu sei ab 1,6 bis 1,7 Promille zudem eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) - im Volksmund Idiotentest genannt - nötig. Das Gesetz sehe in solchen Fällen zudem "zumindest theoretisch" eine Gefängnisstrafe, in der Regel aber eine hohe Geldstrafe vor.