Überwachung in Sachsen-Anhalt Überwachung in Sachsen-Anhalt: Wieso das Tragen elektronischer Fußfesseln bisher kaum angeordnet wird

Magdeburg - Elektronische Fußfesseln werden in Sachsen-Anhalt kaum genutzt. Obwohl Richter ehemaligen Häftlingen bereits seit 2012 das Tragen eines solchen Gerätes vorschreiben können, nutzten sie diese Möglichkeit bisher lediglich ein Mal. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums auf dpa-Anfrage. Fußfesseln konnten bisher nur angeordnet werden, wenn entlassene Straftäter weiter überwacht werden sollten.
Durch eine Gesetzesänderung ist es künftig auch möglich, Gefangenen bei der sogenannten Gewährung von Lockerungen, also etwa einem Besuch der Familie, das Tragen einer Fußfessel vorzuschreiben. Dadurch soll sie stärker genutzt werden.
Bedingung für Anordnung
Zuletzt gab es einige Hürden, um das Tragen einer Fußfessel anzuordnen. So musste der Häftling mindestens drei Jahre im Gefängnis gesessen haben und die Gefahr bestehen, dass er weitere schwere Straftaten begeht.
Die hohen Hürden wurden nun mit einer Änderung des Justizgesetzes, das in der vergangenen Landtagssitzung beschlossen wurde, reduziert. Künftig ist es auch Gefängnisleitern möglich, Häftlingen eine Fußfessel vorzuschreiben, wenn ihnen sogenannte Lockerungen gewährt werden. Das sind etwa Freigänge. Besucht ein Häftling zum Beispiel eine Sportveranstaltung oder arbeitet außerhalb des Gefängnisses, muss er eines der Geräte anlegen.
Zur Vermeidung von Straftaten
„Wir haben diese teuren Geräte anschaffen müssen. Leider müssen wir feststellen, dass diese durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht kaum zur Anwendung kommen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Siegfried Borgwardt. Seine Partei halte es für nötig, dass die Geräte vorgeschrieben werden können, um etwa eine Flucht zu verhindern oder den Gefangenen von einer neuen Straftat abzuhalten.
Die Fußfesseln, die Sachsen-Anhalt bereithält, liegen nicht im Land, sondern in Hessen. Dort kommen auch die Signale der Fußfesseln an, wenn sie getragen werden. Verlässt ein Träger ein bestimmtes Gebiet oder betritt eine vorher festgelegte Sperrzone, gibt das Gerät einen Alarm an die hessische Zentrale, die dann reagieren kann. Eine aktive Fußfessel kostet 720 Euro im Monat. Für die Lagerung der inaktiven Geräte in Hessen zahlt Sachsen-Anhalt 160 Euro im Monat, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. (dpa)