Überfälle auch in Sachsen-Anhalt Überfälle auch in Sachsen-Anhalt: Supermarkträuber muss mit lebenslanger Haft rechnen

Hannover - Der Serienräuber, der in Hannover einen Supermarkt-Kunden erschossen haben soll, muss mit lebenslanger Haft rechnen. Außerdem sieht die Kammer bei dem 42-jährigen Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld. Das erläuterte der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover, Wolfgang Rosenbusch, am Mittwoch in einer Zwischenbilanz des Prozesses. „Die Gesamtstrafe wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe“, sagte er. Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld könnte der Täter erst nach 21 Jahren einen Antrag stellen, auf Bewährung freizukommen.
Der 42-Jährige muss sich seit Mitte Dezember wegen Raubmordes und insgesamt 24 Supermarkt-Überfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verantworten. Er schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Am 4. Dezember 2014 ermordete der Räuber nach Überzeugung des Gerichts in Hannover einen 21-jährigen Kunden mit zwei Schüssen in die Schläfe und den Oberkörper. Ein 29-Jähriger, der den Laden betreten wollte, wurde von einer Kugel getroffen und schwer verletzt.
Insgesamt fielen bei 8 der 24 Überfälle zwischen Februar 2014 und Juni 2015 Schüsse. Die Taten seien aufgrund von DNA-Spuren, Fingerabdrücken und Waffengutachten dem Angeklagten zuzuordnen, sagte Richter Rosenbusch. Viele Opfer litten noch heute körperlich und seelisch unter den Folgen.
Im westfälischen Hamm zum Beispiel wurde eine Kassiererin erheblich am Fuß verletzt. Ende Juni 2015 konnte die Polizei den Serienräuber bei seiner Einreise aus Polen nahe Dresden festnehmen. Handydaten hatten die Ermittler auf seine Spur gebracht.
Eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Gefängnisstrafe schließt das Gericht allerdings aus. Der Angeklagte sei vor der Überfallserie weder in Polen noch in Deutschland mit Straftaten aufgefallen, sagte Richter Rosenbusch. Sein Motiv bleibt im Dunkeln.
Der Leiter der Ermittlungsgruppe „Discounter“ vermutet Geldsorgen. „Er wollte seiner Familie etwas bieten“, sagte der Kriminaloberkommissar, der am Mittwoch als Zeuge befragt wurde. Der Supermarkträuber lebte in Polen mit seiner Lebensgefährtin und drei Kindern zusammen. Der Industriemechaniker sei vor der Überfallserie mit zwei Gastronomiebetrieben gescheitert, berichtete der Zeuge. Möglicherweise habe es deshalb auch Zahlungsverpflichtungen gegeben.
Bisher hat das Landgericht Verhandlungstermine bis Juni angesetzt. Nach dem Zwischenfazit der Kammer wird der Prozess eventuell abgekürzt. Sollte die Staatsanwaltschaft zustimmen, könnte das Urteil bereits Ende Februar oder Anfang März gesprochen werden (Az: 39 Ks 17/15). (dpa)