Überfall auf Döner-Imbiss in Mücheln Überfall auf Döner-Imbiss in Mücheln: Angeklagte brechen ihr Schweigen

Merseburg/MZ - Im Prozess vor dem Amtsgericht Merseburg gegen drei Männer, die im Februar 2012 einen Dönerbudenbesitzer in Mücheln (Geiseltal) angegriffen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft 30 Monate Haft für den mutmaßlichen Haupttäter gefordert. Für die beiden anderen Angeklagten forderte Staatsanwalt Peter Hübner Bewährungsstrafen von zwölf beziehungsweise 14 Monaten und ein Schmerzensgeld für die Imbissbetreiber. Die Verteidigung plädierte bei allen drei Angeklagten auf Freispruch.
Angeklagte brechen ihr Schweigen
Zuvor hatten sich doch noch zwei der Angeklagten, die bisher geschwiegen hatten, zum Geschehen am 25. Februar 2012 geäußert. Sie präsentierten eine Version der Ereignisse, die im Gegensatz zu den Schilderungen des Imbissbetreibers und seiner Lebensgefährtin steht. Demnach hätten nicht sie sondern der Imbissbesitzer die Konfrontation begonnen nachdem es Meinungsverschiedenheiten um das Rauchverbot in dem Lokal gegeben habe. Zuerst zugeschlagen habe der Wirt. An während und nach der Prügelei von Zeugen gehörte rechtsradikale Äußerungen wollten sie sich auf Nachfrage der Nebenklagevertreter nicht erinnern. Nach Version der An- und Nebenklage haben die drei jedoch in angetrunkenem Zustand in dem Lokal herumgepöbelt , den Wirt geschlagen und, als er am Boden lag, getreten. Außerdem sollen sie ihm mit dem Niederbrennen des Imbiss gedroht haben, wenn er nicht bis zum Hitlergeburtstag geschlossen werde.
Urteil am 28. November
In ihren Plädoyers hielten Staatsanwaltschaft und Nebenklage an dem Vorwurf fest, die drei Angeklagten hätten aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt. "Manche nennen das eine rechte Einstellung. Meines Erachtens war es eher die dumpfe Ablehnung von fremden Personen im Ort, ob von Ausländern oder anderen Fremden", sagte Staatsanwalt Peter Hübner. Das wies die Verteidigung zurück. "Mein Mandant hat überhaupt kein Problem mit ausländischen Mitbürgern", sagte Verteidigerin Anke Habich.
Das Urteil soll am 28. November gesprochen werden.


