Tod eines Sechsjährigen Tod eines Sechsjährigen: Ließen Eltern ihr behindertes Kind verhungern?
Halle/dpa. - Ein Jahr nach dem Hungertod eines sechsjährigen Jungen müssen sich dessen Eltern seit Mittwoch vor dem Landgericht Halle verantworten. Dem Polizeibeamten und seiner Ehefrau wird Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Der hirngeschädigte und epilepsiekranke Junge ist laut Anklage gestorben, weil seine Eltern ihm keine ärztliche Hilfe zukommen ließen. Das Kind war im Februar 2003 nach einem epileptischen Anfall gestorben. Der Sechsjährige war bei seinem Tod laut Obduktion nur 9,3 Kilogramm schwer. Das angeklagte Ehepaar will sich zu den Vorwürfen in dem Prozess nicht äußern.
Die Eltern hätten genau gewusst, dass ihr Kind ärztliche Hilfe benötigte, sagte Staatsanwalt Michael Thiel. Stattdessen brachen sie eine ärztliche Behandlung ab und ließen das Kind bei sich zu Hause. Die vor allem beim Essen auftretenden Epilepsieanfälle versuchte die Mutter laut Thiel durch eine Ernährungsumstellung in den Griff zu bekommen. Das Kind starb völlig vernachlässigt in einem unaufgeräumten, verschmutzten Zimmer. Die Eltern hätten sich sehenden Auges dazu entschlossen, das Kind dahinvegetieren zu lassen, sagte Thiel.
Ursprünglich waren der 43-jährige Polizeibeamte und seine 40- jährige Ehefrau wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Das Gericht hatte die Anklage unter diesem Vorwurf indessen nicht zugelassen, mit der jetzt veränderten rechtlichen Würdigung nun aber akzeptiert. Der Prozess wird am 16. Februar fortgesetzt. Es sollen Sachverständige als Zeugen aussagen.