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Thüringen Thüringen: Zwölf Jahre Haft für tödlichen Armbrust-Schuss

29.11.2010, 15:49
Im Landgericht in Meiningen wird der Angeklagte Peter R.(vorn r.) am Montag in Handschellen von einem Wachmann in den Verhandlungsaal geführt. (FOTO: DPA)
Im Landgericht in Meiningen wird der Angeklagte Peter R.(vorn r.) am Montag in Handschellen von einem Wachmann in den Verhandlungsaal geführt. (FOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Meiningen/Suhl/dpa. - Das Landgericht Meiningen sah im Gegensatz zurAnklage zwar einen absichtlichen Schuss, aber keinen Mord. «Wirglauben eher an eine spontane Handlung aus einer persönlichenErregung heraus», sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer,Wolfgang Feld-Gerdes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat im Mai lebenslanggefordert. Aus ihrer Sicht hatte der Angeklagte den Pfeil auf seinargloses, wehrloses und betrunkenes Opfer abgefeuert. Der 39-Jährigehabe seinen Bekannten umgebracht, weil er Geldversprechen nichteinhalten konnte und in die Freundin des Opfers verliebt war. DieVerteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung.

Das Opfer (40) hatte nach der Tat noch etwa drei Stunden gelebt:Mit einer 13 Zentimeter langen Pfeilspitze im Kopf. Es war Tagespäter in einer Kleingartenanlage gefunden worden. Die Armbrustentdeckten Ermittler später in der Wohnung des Angeklagten. Der 39-Jährige will mit seinem Bekannten ein Spiel gespielt haben, beidem abwechselnd einer der Jäger mit der Armbrust und der andere einStier war.

Dies ist laut Gutachtern aber unwahrscheinlich: Der Pfeil sei überdem linken Auge eingedrungen und habe senkrecht im Kopf des Opfersgesteckt. Dies deute darauf hin, dass der Mann zum Tatzeitpunktgesessen habe. Sowohl am Schulteranschlag wie am Abzug der Waffewurde zudem nur die DNA des Angeklagten gefunden.