Thüringen Thüringen: Schmiergeld beim Bau von Biogasanlagen
ERFURT/DPA. - Bei Ermittlungen gegen einen Zulieferer für Biogasanlagen in Mühlhausen seien auch Firmenräume in Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein durchsucht worden, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Bei den beiden Unternehmen handele es sich ebenfalls um Zulieferer. Wie die Thüringer sollen sie zwei Mitarbeitern eines Biogasanlagenbauers in Baden-Württemberg Geld gezahlt haben, damit dort Produkte aus ihren Werken verbaut werden.
Durchsuchung in Magdeburg
Laut Antenne Thüringen soll das Netzwerk auch international verzweigt sein. Demnach hätten die Ermittler Verbindungen nach China, Italien, Japan, Russland und Tschechien entdeckt. Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht bestätigen, wies aber darauf hin, dass der Baden-Württemberger Biogasanlagenbauer Lipp weltweit tätig sei. Die beiden Zulieferer, von denen laut Staatsanwaltschaft einer in Magdeburg ansässig ist, wurden bereits im Herbst durchsucht. Dabei sicherten die Beamten umfangreiche Unterlagen, die nun ausgewertet werden. Es werde gegen sieben Verdächtige ermittelt.
Vergangene Woche war ein Vertriebsbeauftragter des Baden- Württemberger Unternehmens verhaftet und nach einem "umfänglichen" Geständnis gegen Kaution wieder freigelassen worden. Er soll 200 000 Euro Schmiergeld angenommen haben. Im Gegenzug hätte er dafür gesorgt, dass Lipp die Maschinen der Zulieferer zu deutlich überhöhten Preisen eingekauft habe, sagte Unternehmenschef Roland Lipp. Der Schaden für sein Unternehmen belaufe sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Beide mutmaßlich in die Bestechung verwickelten Mitarbeiter seien entlassen worden.
"Nützliche Aufwendungen"
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Bestechungsverdacht gegen die Geschäftsleitung eines Mühlhäuser Unternehmens. Die Thüringer sollen früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge zwischen 2003 und 2006 in insgesamt 18 Fällen mehr als 300 000 Euro nach Baden-Württemberg überwiesen haben. Zusätzliche 150 000 Euro sollen an weitere Unternehmen geflossen sein. Die Schmiergeldzahlungen waren aufgeflogen, weil das Unternehmen versucht hatte, die Zahlungen als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abzusetzen. Offenbar habe die Geschäftsführung das seit 1999 bestehende Verbot der Absetzbarkeit solcher Zahlungen nicht gekannt, so die Staatsanwaltschaft.