1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Streit um Facebook-Seite: Streit um Facebook-Seite: Stadt Magdeburg fordert 250.000 Euro Ordnungsgeld

Streit um Facebook-Seite Streit um Facebook-Seite: Stadt Magdeburg fordert 250.000 Euro Ordnungsgeld

04.07.2014, 10:37
Die inzwischen abgeänderte Ansicht der umstrittenen Magdeburger Facebook-Seite.
Die inzwischen abgeänderte Ansicht der umstrittenen Magdeburger Facebook-Seite. Facebook/Screen Lizenz

Magdeburg/Halle (Saale) - Das Landgericht in Magdeburg wird am kommenden Mittwoch in einem Eilverfahren gegen einen Mann aus Schönebeck verhandeln. Die Stadt Magdeburg klagt gegen den 28-Jährigen, weil er auf der von ihm eingerichteten und betriebenen Facebook-Seite "Ordnungsamt Magdeburg" die Namensrechte und das Wappen der Stadt verletzt haben soll. Auch beim Kurznachrichtendienst Twitter soll er unter diesem Namen aktiv gewesen sein.

Bei Twitter gibt es dafür einen Verifizierungs-Button, der als Häckchen auf blauem Hintergrund hinter dem Profilnamen angehängt ist und das Profil als "Verifizierter Account" kennzeichnet . Laut Twitter-FAQ ist "jeder Account mit einem blauen Verifizierungszeichen im Twitter Profil ein verifizierter Account".

Auch bei Facebook gibt es einen solchen Button hinter dem Seiten-Namen und die Seite als "Bestätigte Seite" kennzeichnet. Wie man seine Seite oder sein Konto bestätigen kann, erklärt die Facebook-FAQ. Zudem kann man hier schnell gefälschte Konten melden.

Was von dem Mann als Satire gedacht war, könnte nun teuer für ihn enden. Die Stadt Magdeburg versteht diesbezüglich nämlich keinen Spaß und ging gegen die Facebook-Seite vor. Nutzer könnten denken, die Informationen kämen tatsächlich vom Ordnungsamt Magdeburg. Der 28-Jährige hat zwar inzwischen das Design der Seite geändert, doch die Stadt bleibt hart.

Wie das Landgericht am Freitag mitteilte, wird die 9. Zivilkammer am Mittwoch verhandeln. Die Stadt will dem Mann gerichtlich untersagen lassen, weiterhin als Stadt Magdeburg aufzutreten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht werden. Das Gericht rechnet offenbar mit großem Interesse der Medien und weist darauf hin, dass für die Verhandlung eine Akkreditierung erforderlich ist.

Auch Innenministerium klagt

In einem weiteren Verfahren geht der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt gegen den 28-Jährigen vor. Der Beklagte hatte beim Kurznachrichtendienst Twitter ein Konto mit dem Namen Holger Stahlknecht angelegt und den Anschein erweckt, als Innenminister aufzutreten. Bereits am 1. Juli wurde dem Mann gerichtlich untersagt, entsprechend aufzutreten.

(mz/mad)

Das gefälschte Twitter-Profil ist mittlerweile gesperrt.
Das gefälschte Twitter-Profil ist mittlerweile gesperrt.
Screenshot Lizenz