Streit um Facebook-Party in Magdeburg Streit um Facebook-Party in Magdeburg: 21-Jähriger will nicht zahlen

Magdeburg/MZ - Jörg Landmann spricht von einem „kleinen Versuchsballon“, den die Magdeburger Polizei in Sachen Facebook-Party starte. Und ist sich sicher: „Damit wird sie nicht durchkommen.“ Landmann ist Anwalt. Er vertritt einen 21-Jährigen aus Mahlwinkel (Börde) in einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg, der wohl zum Präzedenzfall für ganz Deutschland wird. Entscheidende Frage: Muss sich jemand, den die Polizei für den Aufruf zu einer verbotenen Facebook-Party verantwortlich macht, an den Einsatzkosten der Beamten beteiligen? Die Polizei glaubt ja. Vor einigen Wochen hat sie dem 21-Jährigen eine Rechnung über 9565 Euro geschickt. Landmann hat dagegen nun Klage am Verwaltungsgericht eingereicht. Urteile für solche Fälle gebe es bundesweit noch nicht, sagt er.
Einsatz kostete mehr als 200.000 Euro
Auslöser der Geschichte war eine Magdeburgerin, die vor gut einem Jahr in dem sozialen Netzwerk versehentlich öffentlich zur ihrer Geburtstagsparty eingeladen hatte. Die Stadt verbot die Party, als sich Tausende ankündigten, die junge Frau löschte ihr Facebook-Profil. Der Hype im Netz aber ging ohne sie weiter - inklusive deutlicher Aufrufe zu einer „Abrissparty“ oder „Zerstörer-Party“ und zu Störaktionen gegen die Polizei. Am Ende kamen rund 500 Menschen. Die Polizei war wegen befürchteter Krawalle mit 800 Beamten im Einsatz, bezifferte ihre Kosten mit mehr als 200000 Euro. Der Mann aus Mahlwinkel habe zu einem Treffen am Hauptbahnhof aufgerufen, erklärte sie - dort entstandene Kosten für 57 Polizisten seien ihm in Rechnung gestellt worden.
Facebook-Partys führen öfter zu Polizeieinsätzen. Bekanntester Fall ist der der 16-jährigen Tessa aus Hamburg, die 2011 auf Facebook versehentlich öffentlich zu ihrer Geburtstagsparty lud. Trotz Absage versetzten 1500 Menschen den Stadtteil in einen Ausnahmezustand. Nach anonymen Aufrufen gab es unter anderem Randale und Festnahmen in Wuppertal oder im saarländischen Heusweiler. Die Polizei fordert seitdem gesetzliche Regelungen.
Anwalt Landmann hat in mehreren Punkten Probleme mit dem Kostenbescheid. Zum einen sei schon die Rechtsgrundlage falsch, auf die sich die Polizei beziehe, argumentiert er. Genau so gut könne man damit bei jedem Fußball- oder Demo-Einsatz der Polizei hinterher kassieren. Zum anderen habe sein Mandant nur seinen Freunden über Facebook mitgeteilt, dass man sich doch am Bahnhof treffen solle, wenn man dorthin geht. „Da stand nicht einmal Hauptbahnhof Magdeburg drin.“ Auch an Aufrufen zu Gewalt habe er sich nicht beteiligt.
Entscheidung erst Mitte 2014
Und: Sein Mandant sei an jenem Tag schließlich nicht einmal dabei gewesen bei der verbotenen Party. „Er war arbeiten.“ Der Kostenbescheid würde ihn vermutlich in die Privatinsolvenz treiben, sagt Landmann. Als Auszubildender habe er 350 Euro im Monat. Der Anwalt ist sich aber ziemlich sicher, dass er nicht zahlen muss. Und die Polizei? Die will es einfach wissen. Es sei das erste Mal, dass ein solcher Fall geklärt werde, bestätigte eine Sprecherin gestern. „Für uns geht es auch darum, generell einmal Rechtssicherheit zu bekommen.“
Mit einer Entscheidung rechnet Landmann nicht vor Mitte kommenden Jahres.
