Sternenscheibe von Nebra Sternenscheibe von Nebra: Bisher streitet man nur um Seifenblasen
Querfurt/Magdeburg/MZ. - Die Hoffnungsträger sind schwarz und schick und leider im Moment nur in den Frauengrößen XS und S erhältlich. Aber kein Zweifel: Irgendwann, nach langer Suche, wird jeder Fan der Himmelsscheibe von Nebra hier im Online-Shop des Landesmuseums für Vorgeschichte in Halle landen. Hier nämlich ist der Platz, an dem der Sensationsfund weltweit vermarktet wird: In Form eben jener Damen-T-Shirts mit dezentem Brustaufdruck.
Recht wenig für den lärmenden Streit, der seit Monaten um die kostbare Sternen-Darstellung aus der Vorzeit tobt. Längst sollte der archäologische Schatz die Initialzündung für den touristischen Aufschwung im Land geben. Stattdessen aber liefert er nur Schlagzeilen: Montag startet in Naumburg der Prozess gegen die Grabräuber, parallel beschäftigt die Justiz ein Streit um die Vermarktungsrechte.
Die nämlich hat sich die Stadt Querfurt gesichert. Ende September 2002 beantragte die Kommune beim Patent- und Markenamt in München die Eintragung der Marke "Himmelsscheibe von Nebra". Ein Name für den 3600 Jahre alten Zwei-Kilo-Bronzeteller, den das Landesamt für Archäologie kurz zuvor öffentlich geprägt hatte.
"Ohne, dass das Land ein Interesse an der Vermarktung erkennen ließ", wie der Querfurter Bürgermeister Peter Kuhnert (FDP) betont. Schon Mitte September 2002 hatte der Sangerhäuser Gastwirt Armin Loos den Schutz des bis dahin benutzten Begriffs "Sternenscheibe" beantragt. "Also haben wir gesagt, ehe noch ein Privater kommt, lassen wir das eintragen." Erst zwanzig Tage später hat das Landesamt für Archäologie dieselbe Idee. "Und bei so was ist es nun mal wie beim Windhundrennen", sagt Sören Lorenz aus Barnstedt, Multimedia-Unternehmer und Inhaber der Internet-Adresse himmelsscheibe.com. Die vergaß das Land, Besitzer immerhin von himmelsscheibe.de, zu reservieren. "Also hab ich sie jetzt." Nein, Lorenz selbst hat kein Interesse an einer kommerziellen Nutzung. "Ich bin von hier, die Scheibe ist von hier, die Adresse sollte auch hier sein", begründet er, warum er die viel versprechende Anschrift im Moment "beiseite gelegt" hat.
Erstmal muss das Landgericht in Magdeburg sprechen. Vor dem wird seit Ende August mit harten Bandagen um die Namensrechte gestritten: Landesarchäologe Harald Meller verweist auf die Eigentumsrechte des Landes und die Urheberrechte seines Hauses am Namen "Himmelsscheibe". Querfurt argumentiert, "dass wir gehandelt haben, als alle anderen noch schliefen", wie Peter Kuhnert sagt, der mögliche Einnahmen aus der Marke "Himmelsscheibe" in einen für Merseburg-Querfurt geplanten Archäologie-Park stecken will.
Ein Unding, meint das Landesamt. Das ganze Land solle profitieren, heißt es als Begründung dafür, dass ein Querfurter Vergleichangebot verworfen wurde. "Das Land will alles", so Kuhnert: "Als könnte man mit der Himmelsscheibe jemanden in die Altmark locken."
Wo doch selbst die Vermarktung vor Ort kaum der Selbstläufer wird, den der große Rummel vor Gericht verspricht. Bislang streite man doch nur um Seifenblasen, sagt Kunert. "Ich bin skeptisch, dass wir eine Million Japaner in Himmelsscheiben-T-Shirts gesteckt kriegen." Denn denen würden die ausschließlich erhältlichen Damen-T-Shirts wohl prima passen. Derzeit aber müssten sich stets mehrere Interessenten zusammenfinden, ehe beim Museumsshop eingekauft werden kann: Hier kostet ein T-Shirt 9,90 Euro. Der Mindestbestellwert aber liegt bei 10 Euro.