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Vergütung der Ärztekammer Simone Heinemann-Meerz: 113.000 Euro - Rechnungshof prüft Vergütung für Ehrenamt

Von Jan Schumann 21.10.2016, 06:00
Simone Heinemann-Meerz ist Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Simone Heinemann-Meerz ist Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ärztekammer

Magdeburg - Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat aufgrund der großzügigen Vergütung ihres Führungspersonals die Prüfer des Landesrechnungshofs auf den Plan gerufen.

Der Rechnungshof moniert nach MZ-Informationen eine zu lasche Finanzkontrolle durch das Landes-Sozialministerium. Rechnungshof-Präsident Kay Barthel (CDU) bestätigte der MZ, dass eine Prüfung der Kammeraufsicht im Ministerium laufe und noch nicht abgeschlossen sei.

Das Ministerium kündigte eine Verschärfung der Rechtsaufsicht an. Auch die Regeln für die Entschädigungszahlungen werden derzeit überprüft, sagte Sprecherin Ute Albersmann.

Ehrenamt bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Hohe Entschädigung

Für die Spitze der Ärztekammer geht es um viel Geld. Nach MZ-Recherchen moniert der Landesrechnungshof, dass allein die Präsidentin der Kammer - aktuell Simone Heinemann-Meerz - rund 113.000 Euro pro Jahr für das Ehrenamt kassiert.

Die Summe ergebe sich aus einem Pauschalbetrag von 48.000 Euro und einer Praxisausfall-Entschädigung über 65.000 Euro. Nach MZ-Recherchen zahlt die Kammer nach dem Ausscheiden aus dem Amt zudem ein Übergangsgeld von 75 Prozent über fünf Jahre.

Auch andere hohe Mitglieder bekommen Entschädigungen. Die Kammer - die die Zahlungen festlegt - nannte trotz mehrfacher Anfrage keine Zahlen.

Kammersprecher Tobias Brehme sagte, die Zahlungen seien angemessen und im Vergleich zu anderen Ärztekammern allenfalls „durchschnittlich“. Zudem legt die Kammer Wert darauf, dass sich die Prüfung des Rechnungshofes gegen das Ministerium richte. „Keine Kenntnis haben wir jedoch von einer Kritik des Landesrechnungshofes, welche gegen die Ärztekammer vorgebracht worden sei.“

Sind die Entschädigungen für das Ehrenamt bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt angemessen?

Die erste Prüfung des Rechnungshofes fand nach MZ-Informationen bereits 2015 statt. Die Prüfer dringen nun auf eine Klärung: Handelt es sich bei den gut bezahlten Posten wirklich um Ehrenämter? Und sind die Entschädigungen angemessen? Selbst aus Kreisen der Ärztekammer waren zuletzt Stimmen laut geworden, die das Finanzgebaren der Spitze kritisierten.

Das Sozialministerium beteuert, die Prüfung des Rechnungshofs habe bereits erste Konsequenzen gehabt. So sei 2015 die Dokumentationspflicht verschärft worden, sagte Albersmann. „Soweit in der Vergangenheit zum Teil das Vier-Augen-Prinzip nicht durchgehalten wurde, ist dies abgestellt.“

Auch die Frage nach der Angemessenheit der Zahlungen stelle sich dem Ministerium heute, die Prüfung unter den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit laufe. „Im Kern geht es um die Frage, was für ein Aufwand mit der ehrenamtlichen Aufgabe verbunden ist“, so die Sprecherin.

Förderung und Qualitätssicherung als Aufgabe der Ärztekammer

Die Ärztekammer finanziert sich aus den Beiträgen der rund 12.000 Mitglieder - je nach Verdienst kann die Beitragssumme im Jahr bis in den vierstelligen Bereich hineinragen. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Als Aufsichtsorgan kann das Ministerium laut Gesetz Beschlüsse der Kammer beanstanden und aussetzen. Kammerversammlungen finden unter Teilnahme des Ministeriums statt.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Finanzgebaren einer Ärztekammer ins Zwielicht gerät. In Niedersachsen prüfte der Rechnungshof zuletzt, weil die Kammer Rücklagen im Millionenbereich hamsterte. Mitglieder klagten daraufhin dagegen, weiter Beiträge zahlen zu müssen. (mz)