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Schutz für Handwerk Schutz für Handwerk: Land macht gegen schlechte Zahlungsmoral mobil

Von Hendrik Kranert 15.11.2005, 18:22

Magdeburg/MZ. - Ein von den dreiLändern 2002 eingebrachter Entwurf wurde inder vergangenen Bundestagslegislatur nichtzu Ende beraten.

Nach Angaben der Handwerkskammer Halle sindunbeglichene Rechnungen für 50 Prozent allerPleiten im Baugewerbe mit verantwortlich."Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeitenmüssen wir daher alles dafür tun, dass berechtigteForderungen schnell durchgesetzt werden können",sagte Becker. Dazu sollen Gerichte künftigdie Begleichung von Rechnungen anordnen können,bevor der eigentliche Rechtsstreit abgeschlossenist. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführerder Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, äußertejedoch rechtliche Bedenken: "Ich habe Zweifel,ob sich das durchsetzen lässt. Wir forderndaher mehr Sicherheitsleistungen für Handwerksbetriebebereits vor und während der Auftragserfüllung."

Becker zufolge zielt der Gesetzentwurf genaudarauf ab: So soll es einen Rechtsanspruchauf Abschlagszahlungen geben, der wirksamwird, wenn Leistungen teilweise erbracht sind.Bislang ist dies nur nach Abschluss einerArbeit möglich. Generalunternehmen sollenSubunternehmen bezahlen müssen, unabhängigdavon, ob sie vom Auftraggeber bereits Gelderhalten haben. Bei Mängeln soll der Auftraggebernur noch die doppelte der für die Beseitigungdes Mangels nötige Summe zurückhalten dürfen,bislang ist es das Dreifache. Im Falle einerKündigung des Auftrags vor der Erledigungsoll der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigungin Höhe von mindestens fünf Prozent der vereinbartenVergütung erhalten.

Handwerkskammer-Vize Neumann begrüßte denVorstoß grundsätzlich: "Die Vorschläge sindgut, aber sie gehen nicht weit genug." Erfordert eine weitergehende Entschädigungsregelungbei Kündigung von Aufträgen und Bankbürgschaftenbeim Bau von Einfamilienhäusern.