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Schlammflut Schlammflut: Entwässerung und Versicherung

05.09.2011, 18:21

Halle (Saale)/MZ. - Zu Zeiten der DDR widmeten sich Betriebe der Pflege von Gräben entlang der Felder und Wiesen, damit das Wasser abfließen konnte.

Diese sogenannten Meliorationsgenossenschaften waren in der Regel Dienstleister für die Genossenschaften und landwirtschaftlichen Güter einer Region. Die Entwässerungssysteme wurden nach der Wende, nicht zuletzt wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse, teilweise vernachlässigt. Nach Angaben des Landesbauernverbandes wird derzeit erhoben, wie viele dieser Systeme in Sachsen-Anhalt sanierungsbedürftig sind.

Wer nur eine Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist gegen Schäden durch Naturgewalten - wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneelawinen - nicht automatisch versichert. "Für solche Fälle braucht man eine sogenannte Elementarschaden-Deckung", sagt Versicherungsberaterin Petra Kauffmann. "Am besten sowohl zusätzlich zur Gebäudeversicherung als auch zur Hausratversicherung, damit das gesamte Eigentum geschützt ist." Ohne diesen Zusatzschutz hätten Geschädigte nur dann einen Rechtsanspruch, wenn sie einem Dritten die Schuld für den Schaden nachweisen könnten.